Job im Alter Arbeiten als Rentner: Was ist erlaubt?
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27. Mai 2024, 13:27 Uhr
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag in Deutschland 2021 bei rund 64 Jahren. Doch immer mehr Menschen arbeiten bis über 65 - und das zum Teil trotz Rente. Was gibt es dabei zu beachten und wieviel dürfen Rentner dazuverdienen? Hier finden Sie Antworten.
Die Rente aufbessern, etwas dazuverdienen oder einfach weiter einen Job machen, der Spaß macht? Die Zahl derjenigen, die auch mit über 65 Jahren noch arbeiten, lag 2021 bei 17 Prozent. Zehn Jahre zuvor waren es nur 10 Prozent, so das Statistische Bundesamt. Gründe dafür könnten eine höhere Lebenserwartung sein, aber auch drohende Altersarmut. Denn bei mehr als einem Drittel der Arbeitenden ab 65 war der Job die Haupteinnahmequelle.
Ab wann kann man in Rente gehen?
Nach der Rentenreform von 2012 wird das Renteneintrittsalter bis 2031 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Wer nach 1964 geboren wurde, kann erst mit 67 abschlagsfrei - also bei voller Rentenhöhe - aufhören zu arbeiten. Wer zwischen 1947 und 1964 geboren wurde, ein paar Monate früher. Voraussetzung sind in jedem Fall mindestens 35 Versicherungsjahre, also 35 Jahre, in denen der Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Wer sogar 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann je nach Geburtsjahr schon mit 63 Jahren (vor 1953 geboren) abschlagsfrei in Rente gehen oder mit 65 (ab 1964 geboren).
Wer nicht bis zu dieser Grenze arbeiten will, kann auch früher aufhören, bekommt dann aber weniger Geld. Ab 63 sind das 14,4 Prozent weniger Rente - 0,3 Prozent pro Monat früherer Rentenbeginn.
Wer es ganz genau wissen will, findet im Internet Rentenhöhenrechner, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wieviel dürfen Rentner dazuverdienen?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine "Hinzuverdienstgrenze" für vorgezogene Altersrenten. Wer in Rente ist, egal ob mit oder ohne Abschlägen, darf so viel dazuverdienen, wie er möchte. Erstmals erhöht wurde diese Grenze im Jahr 2020, als wegen der Coronapandemie Arbeitskräfte dringend gesucht wurden. Damals wurde der maximale Zuverdienst für Rentner auf 44.090 Euro pro Jahr angehoben. Zuvor waren lediglich 6.300 Euro pro Jahr, also 535 Euro im Monat, erlaubt.
Das gilt nicht für Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Diese Bezieher dürfen nur rund 35.650 Euro bzw. 17.820 Euro dazuverdienen, wenn die Tätigkeit ihrem festgestellten Leistungsvermögen entspricht.
Wieviel Steuern müssen Rentner zahlen?
Rentner müssen sowohl ihre Rente als auch ihren Zuverdienst versteuern. Die Rente wird aber nicht unbedingt in voller Höhe besteuert. Das heißt, wer im Jahr 2015 in Rente geht, muss 70 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Ab 2040 sollen es dann 100 Prozent sein.
Der Grund dafür: Wer während seiner regulären Erwerbstätigkeit für den Ruhestand vorsorgt, wird steuerlich entlastet und muss deshalb später Steuern zahlen. Denn die Rente, auf die Steuer gezahlt werden muss, ist meist niedriger als die Vorsorge - und das bedeutet auch niedrigere Steuern. Aus diesem Prozentsatz lässt sich ein Rentenfreibeitrag errechnen, auf den Rentner bis zum Lebensende keine Steuern zahlen müssen.
Außerdem müssen Rentner ihre Zusatzeinkünfte - wie private Renten und Vorsorge oder Mieteinnahmen - versteuern. Und natürlich auch ihr Gehalt, wenn sie zusätzlich arbeiten. Es gibt aber, wie bei Arbeitnehmern, einen Grundfreibetrag, der auch Rentnern angerechnet wird. Für das Steuerjahr 2023 liegt der bei 10.908 Euro für Alleinstehende.
Wer übernimmt das Krankengeld für Rentner?
Rentner, die nicht mehr arbeiten, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Denn das ist eine sogenannte "Entgeltersatzleistung", die das Gehalt ersetzen soll, wenn jemand nicht mehr arbeiten kann. Die Rente wird ja ohnehin ohne Arbeitsleistung ausgezahlt. Rentner sind aber weiterhin kranken- und pflegeversichert, meist über die gesetzlichen Krankenkassen.
Wer auch nach der Rente arbeitet, wird wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt und ist danach kranken- und pflegeversichert, außer bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Das gilt nicht für Renten wegen Erwerbsminderung.
Kann man auch später in Rente gehen?
Ja, wer möchte, kann auch über das Regelalter für die Rente hinaus arbeiten. Dazu müssen Arbeitnehmer die Rente einfach nicht beantragen. Dann gibt es pro Monat ohne Rente einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wer ein Jahr später in Rente geht, kann also 6 Prozent mehr Rente bekommen. Die Beiträge, die in dieser Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, werden ebenfalls angerechnet.
Da Rentner jedoch auch neben der Rente dazuverdienen können, lohnt es sich hier, die Höhe des Rentenzuschlags genau zu prüfen.
(Dieser Artikel wurde erstmals am 28.04.2023 veröffentlicht)
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
Deutsche Rentenversicherung
Finanztip
AOK
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 28. April 2023 | 17:15 Uhr