Mit TabelleWer wann seinen Führerschein umtauschen muss
Ob grauer Lappen, rosa Pappe, weiße Plastikkarte oder DDR-Führerschein: Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch sind nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Die nächste läuft am 19. Januar 2025 ab.
Einheitlich, fälschungssicher und mit Ablaufdatum: Die nächste Frist für den Umtausch alter Führerscheine läuft am 19. Januar 2025 ab. Bis dahin müssen sich Menschen der Geburtsjahrgänge 1971 oder später die Plastikkarte geholt haben.
Ein Termin, den man durchaus ernst nehmen sollte. Denn wer danach mit seinem alten "Lappen" erwischt wird, muss unter Umständen zahlen. Eine Verlängerung der Frist ist aktuell nicht geplant.
Bis wann mussten oder müssen die anderen Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen?
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Geburtsjahr | Umtausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022, neu: 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins für die Umtauschfrist entscheidend:
Ausstellungsdatum des Führerscheins | Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 | 19. Januar 2033 |
Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen.
Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Ist auch der Motorradführerschein befristet?
Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden.
Wo kann man den alten Führerschein umtauschen?
Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Beim Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von rund 25 Euro
Achtung - falls Sie umgezogen sind: Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Die kann man per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine gilt die 15-Jahres-Befristung bereits.
Der Grund dafür: Die Befristung soll Fälschungen erschweren, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Umtausch vergessen - ist das strafbar?
Wer es nicht geschafft hat, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür muss man mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Allerdings können die Länder in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
AFP
dpa
bundesregierung.de
Auto und Recht
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 17. Januar 2022 | 17:15 Uhr