Handy, Rauchen, Strom Das darf der Chef am Arbeitsplatz verbieten - und das nicht

11. April 2025, 19:57 Uhr

An vielen deutschen Arbeitsplätzen scheint ein stiller Kampf stattzufinden: Auf der Baustelle, im Büro oder im Laden herrscht ein Tauziehen zwischen der Forderung des Arbeitgebers nach höchster Produktivität und dem Wunsch des Arbeitnehmers, sich während der Arbeitszeit ein Stück Freiheit zu bewahren.

Die entscheidenden Fragen in diesem Zusammenhang: Wie weit dürfen Chefs gehen, um ihre Forderungen durchzusetzen? Welche Verbote sind zulässig und welche nicht?

Mann sitz in lässigem T-Shirt, mit Smartphone in der Hand und einen silbernen Laptop auf dem Sofa in einer hellen Wohnung.
Häufig ein Streitpunkt auf der Arbeit: die private Handy-Nutzung. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Darf ich mein privates Smartphone auf der Arbeit benutzen?

Ein großer Knackpunkt in der Diskussion ist das private Smartphone. Darf die Nutzung für Internet und Social Media am Arbeitsplatz tatsächlich verboten werden? Die Antwort lautet: Ja! Nach Angaben der Rechtsplattform "eRecht24" können Arbeitgeber grundsätzlich anordnen, dass private Handys während der Arbeitszeit in der Tasche oder im Rucksack bleiben müssen. Kleine Einschränkung laut Tagesschau-Podcast "15 Minuten" vom 9. April 2025: Eine solche Anordnung muss klar kommuniziert und gut begründet werden.

Die Rechtsanwältin Marina Csizmadia konkretisiert gegenüber dem ZDF: "Während der Arbeitszeit sind Arbeitnehmer zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung verpflichtet." Das kann auch bedeuten, dass der Arbeitgeber vorschreiben kann, dass Handys am Arbeitsplatz nur im lautlosen Modus verwendet werden dürfen, um Ablenkungen zu vermeiden.

Wichtig ist, dass solche Regelungen nur während der Arbeitszeit gelten und nicht in den Pausen. Auch in Notfällen darf das Handy privat genutzt werden. Die wichtigsten Punkte gibt es hier noch einmal vom ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam:

Darf ich mein Handy oder andere Geräte auf der Arbeit laden?

Ein weiterer Punkt zum Thema Handy: Darf man es am Arbeitsplatz ungefragt aufladen? Nein, denn wenn es keine klare Regelung des Arbeitgebers gibt, handelt es sich um sogenannten "Stromklau", der laut SWR strafbar sein kann. Daher gilt: Vor dem Aufladen lieber um Erlaubnis fragen.

Auch eigene elektrische Geräte, wie Wasserkocher, Kaffeemaschine oder Ventilator dürfen nicht einfach so genutzt werden. Sie können neben dem Thema "Stromklau" auch Sicherheitsrisiken bedeuten.

Wie oft darf ich auf Arbeit Rauchen gehen?

Ein weiteres heiß diskutiertes Thema sind Raucher-Pausen. Hier gilt, dass zusätzliche Pausen außerhalb der regulären Pausen verboten werden können. Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Raucher-Pausen besteht nicht. Während der regulären Pausen darf das Rauchen jedoch nicht verboten werden - es sei denn, es verstößt gegen den Nichtraucherschutz und findet in dafür vorgesehenen Bereichen statt.

Gibt es Beschränkungen bei Toiletten-Pausen während der Dienstzeit?

Bei Toiletten-Pausen sieht es anders aus. Sie zählen zur Arbeitszeit und es darf weder die Häufigkeit noch die maximale Dauer der Toiletten-Gänge festgelegt werden. Wie der "Merkur" berichtet, kann jedoch von Arbeitsverweigerung gesprochen werden, wenn der Aufenthalt auf dem stillen Örtchen absichtlich verlängert wird, um private Dinge zu erledigen.

Ein Mann raucht in einem Park eine Zigarette und stört damit die Frau, die neben ihm sitzt (gestellte Szene).
Zusätzliche Raucherpausen können vom Arbeitgeber verboten werden. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Weitere Bereiche: Drucken, Arbeitsmittel, Essen

Das Fachmagazin "topeins" hat weitere Beispiele für Dinge aufgelistet, die für Arbeitnehmer untersagt sein können oder für die es klare Regelungen braucht. Dazu zählen: Private Dokumente auf dem Drucker am Arbeitsplatz auszudrucken und Druckerpapier, Stifte oder Toilettenpapier mit nach Hause zu nehmen. Auch das Essen und Trinken direkt am Arbeitsplatz kann aus Hygiene- oder Ablenkungs-Gründen verboten sein.

Hinzu kommt ein eventueller Dresscode, der sich je nach Branche auch auf die private Kleidung auswirken kann. Dies kann von formeller Geschäftskleidung bis hin zu speziellen Uniformen reichen. Auch das Firmen-WLAN ist für private Zwecke tabu, es sei denn, die Nutzung wurde ausdrücklich erlaubt.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 11. April 2025 | 17:15 Uhr

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