
Handstraußregel Bärlauch, Beeren, Pilze: Wie viel darf man im Wald sammeln?
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31. März 2025, 16:52 Uhr
Pilze sammeln, Bärlauch pflücken, Beeren suchen - in Deutschland ist das natürlich per Gesetz geregelt: Grundsätzlich ist die Entnahme besonders geschützter Arten aus der Natur durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten. Ausnahme: "Wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" dürfen mitgenommen werden.
Auch die Bundesartenschutzverordnung folgt diesem Wortlaut. Steinpilz, Pfifferling, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe, Schweinsohr und Morchel darf man sammeln.
Die "Handstraußregel" beim Bärlauch
Bei Blumen und Beeren wird die "geringe Menge" oft als "Handstraußregel" ausgelegt - ein Strauß, der von Zeigefinger und Daumen umschlossen werden kann, bei Beeren entspricht dies ungefähr einem Schüsselchen voll.
Die Handstraußregel gilt auch für Bärlauch. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist das Sammeln des markant duftenden Bärlauchs sogar ganz verboten.
Trotzdem: Immer wieder gibt es professionelle Bärlauch-Diebe, die die beliebte Pflanze säckeweise aus dem Wald tragen - bei einem Kilopreis von rund 30 Euro wohl ein lohnendes Geschäft.
Wie viele Pilze darf man sammeln?
Über den Daumen gepeilt dürfen 1-2 Kilogramm Pilze pro Person und Tag ins Körbchen wandern. Wer mehr pflückt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Mengen genau Sie sammeln dürfen.
Heidelbeeren oder Steinpilze gleich eimerweise aus dem Wald zu schaffen, um sie auf dem Markt oder an Restaurants zu verkaufen, ist natürlich verboten - dafür brauchen Sie eine Genehmigung. Diese gibt es in der Naturschutzbehörde.
Das gilt in einem Privatwald
Spaziert man durch Privatwald, gehören die darin befindlichen Flora und Fauna dem Eigentümer. Stehen entsprechende Hinweistafeln, die das Sammeln ausdrücklich untersagen, muss man dem Folge leisten. Sonst droht unter Umständen eine Klage!
Ebenfalls verboten ist das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks, dort, wo der Wald eingezäunt ist oder wo gerade Holz gefällt wird. Da besteht Lebensgefahr. Und: Seien Sie umsichtig mit Moos. Viele Arten sind geschützt und erfüllen im Wald eine wichtige Aufgabe.
Hinweis Dieser Artikel wurde erstmals am 30.08.21 veröffentlicht und am 23.09.2024 aktualisiert.
Quellen
BRISANT
Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschutzverordnung
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 23. September 2024 | 17:15 Uhr