Neues Gesetz ab 2025Biotonne & Co.: Diese Strafe droht bei falscher Mülltrennung!
Eine Änderung der Bioabfallverordnung aus dem Jahre 2022 schreibt ab dem 1. Mai 2025 neue Regeln für die Entsorgung von Biomüll vor. Ziel ist dabei, die Menge an "Störstoffen" in der Biotonne - also Müll der eigentlich nicht dort hingehört - deutlich zu reduzieren. Genau genommen sollen künftig nur noch bis zu 1 Prozent Störstoffe in der Biotonne erlaubt sein, ab 3 Prozent drohen Konsequenzen.
Bisher ist der Anteil an Störstoffen noch deutlich höher. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) geht davon aus, dass aktuell bis zu 5 Prozent des Mülls in einer Biotonne dort nicht rein gehört.
Was gehört in die Biotonne?- Obst-, Gemüse- und Pflanzenreste
- Fleisch- und Fischreste
- Milchprodukte
- Brotreste
- Tee- und Kaffeefilter
- Küchentücher, Servietten und Zeitungspapier in kleineren Mengen (z.B. um Feuchtigkeit im Müll zu binden)
Nicht in den Biomüll gehören Bio-Plastik (auch "kompostierbare" Plastiktüten), tierische Exkremente, Asche, lackierte Hölzer und meist auch Öle und Fette.
Ausnahmen regeln die Kommunen!
Diese Strafe droht bei falscher Mülltrennung
Halten sich die Entsorgungs- und Kompostierbetriebe nicht an die neuen Vorgaben, verstoßen sie gegen das Gesetz. Damit die neuen Begrenzungen eingehalten werden, müssen in erste Linie die Bürger und Bürgerinnen darauf achten, was sie in der Biotonne entsorgen - und was nicht.
Deshalb kontrollieren Entsorger und Kommunen künftig genauer, ob der Müll richtig entsorgt wurde. Schon jetzt werden in einigen Orten erste Kontrollen durchgeführt. Um zu erkennen, ob der Müll Störstoffe enthält, wird die Tonne von Mitarbeitern der Entsorger gesichtet, aber auch durch Detektoren in den Fahrzeugen auf Metalle untersucht.
Werden zu viele Fremdstoffe in der Tonne entdeckt - nämlich mehr als 3 Prozent - wird diese einfach stehen gelassen und erst dann mitgenommen, wenn der falsch getrennte Müll richtig entsorgt worden ist. Die Tonne nochmal durchwühlen und sortieren zu müssen und sie - gerade in warmen Sommermonaten - länger draußen stehen zu haben, klingt schon nach reichlich Strafe.
Ab 2025 können dann aber noch zusätzliche Bußgelder anfallen. Wie viel letztlich wirklich geblecht werden muss, steht noch nicht fest. Bislang sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz bei besonders schweren Gesetzesverstößen in der Mülltrennung bis zu 2.500 € Strafe vor.
Warum das Gesetz jetzt verschärft wird
Die schärfere Kontrolle von Mülltrennung hat einen wichtigen Grund: Der Müll aus der Biotonne wird entweder kompostiert und dann als wertvoller Dünger für Pflanzen verwendet oder zu Biogas umgewandelt und für die Gewinnung von Strom und Wärme genutzt.
Störstoffe, insbesondere Plastik, verhindern jedoch, dass der Biomüll weiterverarbeitet werden kann. Stattdessen wird er verbrannt. Laut dem Europäischen Wirtschaftsdienst gehen dadurch jährlich 92.000 Tonnen Kompost verloren, die dann durch nitratreiche Düngemittel ersetzt werden müssen.
Außerdem könnten durch korrekte Mülltrennung etwa 69.000 Menschen mehr mit Energie aus Bioabfall versorgt werden und es ließen sich 25.600 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Achtsame Mülltrennung lohnt sich also sowohl für die Umwelt als auch für den Geldbeutel.
Quellen und weiterführende Links
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 10. Mai 2024 | 17:15 Uhr