Letzte Ruhestätte Beerdigung - Was ist erlaubt und was kostet die Grabpflege?
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30. Oktober 2023, 19:07 Uhr
Die Bestattungskultur ändert sich in Deutschland. Der Trend geht weg vom Erdgrab, hin zum Urnengrab oder der Bestattung im Friedwald. Was ist erlaubt? Was kostet die Grabpflege und sollte man seine eigene Beerdigung planen? BRISANT mit einem Ratgeber rund um die letzte Ruhestätte.
Immer mehr Menschen möchten nicht mehr im klassischen Einzelgrab, dem Erdreihengrab, bestattet werden. Im Trend liegen Urnengemeinschaftsanlagen, anonyme Bestattungen oder Waldbestattungen.
Urnenbestattung ist deutlich günstiger
Dabei spielt sicher auch der Preis eine Rolle. Eine Urne ist bereits für wenige hundert Euro zu haben, ein Sarg dagegen um ein Vielfaches teurer. Allerdings muss auch für die Feuerbestattung ein spezieller Feuersarg gekauft werden.
Dazu kommen die Pacht für das Grab und die Kosten für die Grabpflege. Denn viele Angehörige und Kinder leben nicht mehr vor Ort, um die Gräber regelmäßig selbst zu pflegen.
Friedhofspflicht in Deutschland
In Deutschland gilt eine Friedhofspflicht. Alle Überreste eines Verstorbenen müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die einzelnen Details regeln die Bundesländer in ihren Bestattungsgesetzen. Zudem hat jede Gemeinde ihre indviduellen Friedhofssatzungen.
Erlaubt sind in Deutschland nur zwei Ausnahmen: die Waldbestattung und die Seebestattung.
Waldbestattung
Seit 2001 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Asche in einem speziell ausgewiesenen Waldstück beizusetzen - in einem Bestattungswald. Eine biologisch abbaubare Urne wird direkt am Wurzelwerk des Wunschbaumes beigesetzt. Eine kleine Namenstafel am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam, individueller Grabschmuck ist nicht erlaubt. Dafür entfällt aber auch die Grabpflege.
Seebestattung
Seit 1934 ist statt einer Friedhofsbestattung auch eine Seebestattung erlaubt. Dabei wird eine wasserlösliche Urne dem Meer übergeben. Üblicherweise nahe der Küste, in einem Gebiet, in dem weder gefischt noch Wassersport betrieben wird. Aus Umweltschutzgründen werden zur Beisetzung nur einzelne Blumen ins Wasser gegeben, keine Kränze.
Alternativen nur im Ausland möglich
Wer nach Alternativen zu Feuer-, Erd- oder Seebestattung sucht, wird im Internet fündig: Almwiesenbestattung, Windbestattung im eigenen Garten oder Nachthimmelbestattung per Feuerwerk. Selbst einen Diamanten kann man sich aus einem Teil der Asche eines Verstorbenen pressen lassen. Das ist aber eine "zusätzliche Bestattung", weil der größte Teil der Asche ganz normal beigesetzt wird.
Das alles ist in Deutschland nicht erlaubt. Wer also die Asche des Verstorbenen auf einer Wiese verstreuen möchte, muss dafür ins nahe Ausland fahren: in die Schweiz, Österreich oder die Niederlande. Die Urne muss dafür aus Deutschland mitgebracht werden.
Trend: Grabstelle online aussuchen
Der größte Friedhof Europas in Hamburg Ohlsdorf bietet jetzt eine Online-Plattform an, auf der man sich seine letzte Ruhestätte aussuchen kann. Per Klick zum Wunschgrab - und das bleibt dann 25 Jahre bestehen.
Aus elf Kategorien und Orten können Kunden auswählen: zum Beispiel den sonnigen Apfelhain, den Schmetterlingsgarten oder die moderne Urnenkrypta. Sogar ein Areal zur freien Gestaltung ist darunter.
Wie lange bleibt ein Grab bestehen?
In der Regel beträgt die Liegezeit in einem Erdgrab bis zu 30 Jahre, bei einer Urne bis zu 25 Jahre. Für verstorbene Kinder und Säuglinge ist eine Zeit von bis zu 20 Jahre üblich. Bei einem Familiengrab kann die Ruhezeit unbegrenzt verlängert werden.
Wieviel kostet die Grabpflege?
Je nach Dauer, Umfang und Größe kostet die Grabpflege mehrere hundert Euro im Jahr. Ein Urnengrab ist entsprechend günstiger. Auf die Hinterbliebenen kommen daher hohe Kosten zu. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese zu begleichen.
Auch die eigene Beerdigung noch zu Lebzeiten genau zu planen, entlastet die Angehörigen im Todesfall und beugt möglichem Streit vor.
Hier die gängigsten Vorgehensweisen:
Bestattungskosten
Jeder muss die Kosten seiner Beerdigung selbst tragen - oder sie den Angehörigen überlassen. Möglichkeiten der Regelung gibt es einige:
- im Voraus beim Bestatter der Wahl bezahlen
- Geld auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk sparen
- Sterbegeldversicherung aufsetzen. Verbraucherorganisationen raten allerdings von den teuren Policen ab.
- die Erben müssen die Kosten begleichen
Bestattungsverfügung
Damit legt ein Mensch verbindlich fest, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll.
In der Regel wird das Schriftstück (auch handschriftlich) bei einem Notar verfasst und kann jederzeit vom Verfasser geändert oder aufgehoben werden. Damit ist die Bestattungsverfügung rechtsgültig. Das Original gehört zu den persönlichen Unterlagen. Folgende Punkte sollten in der Verfügung geklärt werden:
- Einleitung über Form und Zweck der Verfügung
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- gewünschte Bestattungsart (Erdbestattung, Seebestattung, Feuerbestattung, Reihengrab oder anonym)
- Ausgestaltung der Trauerfeier (oder Wegfall einer Trauerfeier, mit oder ohne Trauermahl, Trauerredner, gewünschtes Bestattungsinstitut, Blumenschmuck, Musik)
- ausgewählter Bestattungsort
- Grabgestaltung (Grabstein, Bepflanzung)
- ggf. Regelung der Bestattungskosten
- Regelung der Grabpflege
- Ort, Datum, Unterschrift
Bestattungsvorsorgevertrag
Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt bei einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. In diesem Falle ist kein zusätzlicher Notar erforderlich, da das Unternehmen sowohl die Beratung als auch das Aufsetzen des Vertrages übernimmt. Auch hier werden alle persönlichen Wünsche und Vorstellungen der eigenen Bestattung schriftlich festhalten. Zusätzlich regelt der Vertrag auf jeden Fall die Kosten der Bestattung, da direkt mit dem Bestatter verhandelt wird.
Grabpflegevertrag
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann mit der zuständigen Friedhofsgärtnerei einen Grabpflegevertrag abschließen. Möglich ist es, die gesamten Pflegekosten im Voraus zu bezahlen. Das eingezahlte Kapital wird dann von einer Treuhandstelle verwaltet.
Eine andere Möglichkeit: Die anfallenden Kosten werden aus dem Nachlass, also dem Erbe, beglichen.
(Dieser Artikel wurde erstmals am 10.01.2021 veröffentlicht)
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 04. März 2021 | 17:15 Uhr