Balkonien-RechteGrillen, chillen & Co.: Was ist auf dem Balkon erlaubt, was verboten?
Sommerzeit ist ... Balkonzeit! Und in diesem Jahr besonders. Denn aufgrund der Corona-Pandemie wird der ein oder andere hier die meiste Zeit seines Urlaubs verbringen. Doch wo sich viele Menschen im Freien tummeln und zugleich ihre Privatsphäre genießen wollen, sind Konflikte programmiert. Was ist auf Balkonien erlaubt, was sollte man in Rücksichtnahme auf die Nachbarn unterlassen - und wofür benötigt man die Einwilligung des Vermieters?
Es gibt kaum Schöneres, als sich auf dem heimischen Balkon wie im Urlaub zu fühlen. Zumal in Zeiten, in denen das Reisen vor allem in Gedanken stattfindet. Doch auch auf dem privaten Balkon ist nicht alles erlaubt, was Spaß macht. Wenn es darum geht, den Grill anzuwerfen oder mit Freunden zu feiern, haben Nachbarn und Vermieter durchaus ein Wörtchen mitzureden. Selbst bei der Gestaltung des "privaten Freisitzes" gilt es die ein oder andere mietrechtliche Grenze zu beachten.
Balkone gehören zur Wohnung!
Balkone gehören prinzipiell zur vermieteten Wohnung. Entsprechend haben Mieter hier die gleichen Pflichten und Rechte wie sie in der Wohnung selbst gelten. Sonnenschirm und Bestuhlung sind in jedem Fall gestattet, ebenso ein dezenter, unauffälliger Sichtschutz. Nehmen Sie dann auch noch Rücksicht auf Ihre Nachbarn, gehört der Freisitz Ihnen! Allerdings nur bis 22:00 Uhr, dann gilt auch auf dem Balkon die Nachtruhe.
Die Roster vom Balkon - Ist Grillen erlaubt?
Wer auf dem Balkon den Grill aufstellt, sollte zuvor seinen Mietvertrag studieren. Denn so mancher Mietvertrag enthält die Klausel, dass das Grillen mit Holzkohle u.ä. auf dem Balkon nicht gestattet ist. Grund dafür sind nicht (nur) Geruch und Qualm, sondern vor allem die Gefahr durchs offene Feuer.
Probleme kann es auch geben, wenn sich der Nachbar durch den beim Grillen entstehenden Rauch belästigt fühlt. Den Duft des Grillgutes muss er dagegen ertragen, der fällt unter die sogenannte Rücksichtspflicht.
In jedem Fall auf der sicheren Seite sind sie, wenn sie einen Elektrogrill nutzen. Dann fällt im Nachgang auch das lästige Entsorgen der Asche weg.
Nachtruhe: Um 22:00 Uhr fällt der Hammer ...
Kein Pardon gibt es dagegen in Sachen Nachtruhe. Auch wenn die Gäste noch lange nicht gehen wollen, ab 22:00 Uhr sollte man ins Wohnzimmer umziehen oder in den Flüstermodus wechseln. Die Nachtruhe ist bindend - auch am Wochenende.
Nahtlose Balkonbräune?
Umstritten ist es, wieviel nackte Haut auf dem Balkon gezeigt werden darf. So wohl Sie sich im Adamskostüm auch fühlen mögen und so wenig Sie sich selbst aus neugierigen Blicken machen, die Nachbarn könnten sich gestört fühlen. Halten Sie sich lieber etwas bedeckt, um Ärger zu vermeiden.
Explizit verboten ist das Liebesspiel unter freiem Himmel. Das wird rein rechtlich als Hausfriedensstörung gewertet und kann eine Abmahnung zur Folge haben.
Rauchen auf dem Balkon
Nichtraucherschutz geht vor! Wer seine Zigarette auf dem Balkon raucht, um sich nicht die eigenen vier Wände zuzuqualmen, muss auch auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Wenn die sich durch den aufsteigenden Rauch nachhaltig beeinträchtigt fühlen, darf eventuell nur zu bestimmten Uhrzeiten auf dem Balkon zur Zigarette gegriffen werden.
Balkonbegrünung: Nach Herzenslust gärtnern?
So lange alle Kästen, Kübel und Töpfe ordnungsgemäß befestigt sind, darf man auf seinem Balkon nach Herzenslust gärtnern. Selbst an der Balkonaußenseite dürfen die Pflanzkästen angebracht werden, wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist.
Doch auch hier gilt: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn! Wenn die Stauden bis in dessen Sichtfeld wuchern oder Sie mit ihrem Gießwasser regelmäßig die anderen Balkone fluten, ist Ärger programmiert.
Und Vorsicht bei Pflanzen, wie rankendem Wein oder Efeu, die die Fassade schädigen können. Die müssen vom Vermieter nämlich nicht hingenommen werden. Auch illegale Drogenplantagen auf Balkonien sind ausreichender Grund für eine fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Guter Fernsehempfang dank Satellitenschüssel?
Auch in Sachen Satellitenschüssel haben Sie freie Hand - zumindest so lange sie nicht das ästhetische Gesamtbild der Fassade durch Ihre Schüssel stören. Zur Befestigung in Balkon oder Fassade zu bohren ist übrigens tabu.
Wäsche trocknen ist erlaubt!
Frische Wäsche vom Balkon? Eine herrliche Sache! Wenn sie einen Wäscheständer nutzen, der optisch nicht über die Balkonbrüstung ragt, kann Ihnen das auch niemand verbieten - nicht einmal eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Auch hier gilt es wieder das optische Gesamtbild nicht zu beeinträchtigen.
Zum Thema
(Dieser Beitrag wurde erstmals am 20. Juni 2020 veröffentlicht.)
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 02. Juni 2020 | 17:15 Uhr