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Welche Formen der Sterbehilfe sind in Deutschland erlaubt? (Symbolbild) Bildrechte: imago images/Christian Ohde

In Würde sterbenAssistierter Suizid und Sterbehilfe - Was ist in Deutschland erlaubt?

26. September 2024, 18:14 Uhr

In Würde sterben, wenn es soweit ist - das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch Krankheit, Schmerzen und unerträgliches Leiden können diesen Wunsch zunichte machen.

Sterbehilfe vs. Suizid

Es ist traurig und für Außenstehende oft nicht nachvollziehbar, wenn sich Menschen in einer vermeintlich ausweglosen Situation dazu entscheiden, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Verboten oder strafbar ist es in Deutschland allerdings nicht, sich selbst das Leben zu nehmen.

Das im Grundgesetz formulierte allgemeine Persönlichkeitsrecht sichert jedem Menschen ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu. Das schließt auch die Freiheit ein, sich zu töten. Als Akt autonomer Selbstbestimmung ist das von Staat und Gesellschaft zu respektieren, heißt es im Gesetzestext.

Damit diese Freiheit jedoch nicht als Anreiz zum Suizid verstanden und Missbrauch vermieden wird, sind insbesondere dem Sterben mit fremder Hilfe hohe Hürden gesetzt. Als Sterbehilfe wird in Deutschland jede Form der Unterstützung beim Sterben verstanden: von der Befreiung von Schmerzen bis zur aktiven Tötung.

Meist dabei wird zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Der Deutsche Ethikrat hatte 2006 empfohlen, die Terminologie zu ändern. Wie unter anderem die Tagesschau berichtet, differenziert der Ethikrat zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen und Tötung auf Verlangen - sowie dem Spezialfall assistierter Suizid.

Rechtliche Grauzone assistierter Suizid?

Doch nicht jeder Mensch, der den dringenden Wunsch verspürt, aus dem Leben zu scheiden, ist körperlich dazu in der Lage.

Beihilfe zum Suizid heißt, dass einem Menschen, der sterben möchte, bei der Selbsttötung geholfen wird. Als Beihilfe ist beispielsweise die Besorgung oder Bereitstellung eines tödlichen Medikaments zu verstehen. Einnehmen muss der Betroffene es allerdings selbst, ansonsten würde es sich um eine aktive Sterbehilfe handeln.

Bei einem assistierten Suizid darf dem Sterbewilligen das Medikament zwar bereitgestellt werden, einnehmen muss er es jedoch selbständig. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/sepp spiegl

Bis Ende Februar 2020 war assistierter Suizid in Deutschland für den Helfenden strafbar, obgleich Schwerkranken in "extremen Ausnahmesituationen" das Recht auf Mittel zur Selbsttötung zugestanden wurde.

Nachdem Betroffene, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte gegen ein Gesetz geklagt hatten, das die "geschäftsmäßige Sterbehilfe" unter Strafe stellte, wurde es vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Denn: Weil der Betroffene die Handlung selbst begeht und der Suizid in Deutschland nicht strafbar ist, ist auch die Hilfe dabei nicht illegal.

Über eine mögliche Neuregelung gab es zahlreiche Diskussionen seitens der Politik. Zwei Initiativen scheiterten jedoch im Juli 2023 im Bundestag.

In Deutschland verboten: aktive Sterbehilfe

Im Gegensatz zum assistierten Suizid wird dem sterbewilligen Patienten bei der aktiven Sterbehilfe das tödlich wirkende Mittel direkt verabreicht. Diese Form der Sterbehilfe ("Tod auf Verlangen") ist in Deutschland nach Paragraf 216 strafbar und verboten. In den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Belgien ist sie legal.

In Deutschland erlaubt: passive und indirekte Sterbehilfe

Als passive Sterbehilfe wird der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bezeichnet. Dazu zählt zum Beispiel der Verzicht auf künstliche Ernährung, Bluttransfusion oder Beatmung. Dieser Wunsch kann vom betroffenen Patienten vorab per Patientenverfügung oder auch direkt im Gespräch mit den behandelnden Ärzten geäußert werden.

Bei der indirekten Sterbehilfe geht es in erster Linie um Schmerzlinderung. Wenn ein Patient schmerzlindernde Medikamente erhält, die zur Folge haben, dass er früher stirbt, ist das in Deutschland erlaubt. Allerdings muss der Patient dafür seine Einwilligung geben.

Wer im Ernstfall auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten möchte, sollte das vorab in einer Patientenverfügung regeln. (Symbolbild) Bildrechte: imago/Christian Ohde

Hilfsangebote zur Suizidprävention

Sie tragen sich mit Selbsttötungsgedanken oder durchleben gerade eine persönlichen Krise? Die Telefonseelsorge hilft Ihnen rund um die Uhr: 0800 1110111 und 0800 1110222. Der Anruf ist anonym und taucht nicht im Einzelverbindungsnachweis auf.

Auf der Webseite www.telefonseelsorge.de finden Sie weitere Hilfsangebote, zum Beispiel per E-Mail oder im Chat.

Quellen und weiterführende Links:

Zum Thema:

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 19. August 2024 | 17:15 Uhr