PatientenrechteDer Reha-Antrag wurde abgelehnt - was tun?
Eigentlich sollte die Reha-Maßnahme von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung genehmigt werden. Was aber, wenn sie abgelehnt wird? Eine Möglichkeit für Patienten und Angehörige: Widerspruch einlegen!
Damit Sie nach einer Gelenk-OP oder einem Schlaganfall beweglich bleiben und selbstständig Ihren Alltag meistern können, gibt es Rehabilitationsmaßnahmen. Sie werden von Krankenkasse oder Rentenversicherung bewilligt. Dafür müssen Sie bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllen. Der behandelnde Arzt beurteilt, ob die geplante Rehabilitation geeignet und auch notwendig ist, um die gewünschten Reha-Ziele zu erreichen.
Für Patienten im erwerbsfähigen Alter ist die Rentenversicherung zuständig, für Rentner die Krankenkasse. Sie entscheiden ausschließlich anhand der Antragsunterlagen, weshalb der Antrag präzise und verständlich ausgefüllt werden muss.
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Antrag abgelehnt - was kann ich tun?
Nur 70 Prozent der Anträge werden bewilligt. Wer sich von seiner Krankenkasse abgewimmelt oder falsch beraten fühlt, kann sich an Beratungsstellen wie den Arbeitskreis Gesundheit, die Unabhängige Patientenberatung oder den Sozialverband wenden. Im Arbeitskreis Gesundheit e. V. haben sich 200 Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen zusammengeschlossen.
Widerspruch einlegen - aber richtig
Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, sofort in Widerspruch zu gehen. Hierbei sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Er muss in schriftlicher Form und in einer festgelegten Frist eingereicht werden:
- Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Schreibens - keinen Tag länger. Falls ein begründeter Widerspruch (mit Attesten) in diesem Zeitraum nicht machbar ist (z.B. bei längerer Abwesenheit wegen Urlaubs), besteht die Möglichkeit, Widerspruch innerhalb der Frist einzulegen und eine Begründung bzw. ärztliche Stellungnahme nachzureichen. Beispiel: Das Schreiben ist datiert vom 01.08., zugegangen am 04.08. = Fristablauf am 04.09.
- Lehnt die Krankenkasse die Behandlung mit der Begründung ab, dass ambulante Krankenbehandlungen am Wohnort (Krankengymnastik, Physio-, Psychotherapie) durchgeführt werden könnten, sollten Sie eine weitere ärztliche Stellungnahme einholen. Die sollte dann inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingehen.
- Es kommt vor, dass Ablehnungen formlos, zum Teil sogar telefonisch ausgesprochen werden und keine Begründung enthalten. Verlangen Sie als Patient immer einen schriftlichen, sogenannten rechtsmittelfähigen Bescheid.
Letzter Weg: Klage beim Sozialgericht
Sollte trotz Attest des Arztes die Reha nicht bewilligt werden, bleibt Ihnen die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben. Diese ist sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht "Eilbedürftigkeit" für den Antritt der Reha-Maßnahme besteht, weil andernfalls weitere Gesundheitsschäden eintreten würden. Suchen Sie Rat beim Fachanwalt für Sozial- oder Medizinrecht.
Um eine rasche gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, kann neben der Klage ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht gestellt werden. Dieser Antrag führt regelmäßig zu einer Entscheidung binnen weniger Wochen. Ein Klageverfahren ohne Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz dauert unter Umständen mehrere Jahre!
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 11. April 2020 | 17:10 Uhr