Ab Juni 2025Mutterschutz nach einer Fehlgeburt: So ist die neue Regelung
Wann und wie lange Frauen Mutterschutz erhalten, ist gesetzlich festgelegt. Ab Juni 2025 gibt es eine neue Regelung für den Fall einer Fehlgeburt. Neu ist, dass der Mutterschutz in diesem Fall bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche greift.
Eine Fehlgeburt - der blanke Horror für Frauen, die sich schon so sehr auf das Kind gefreut hatten. Welche seelische und körperliche Belastung eine Fehlgeburt darstellt, ist von außen nur schwer zu erahnen.
Bisher konnten Frauen nach einer Fehlgeburt nur dann Mutterschutz beantragen, wenn diese nach der 24. Schwangerschaftswoche eingetreten war. Das ändert sich nun.
Ab Juni 2025 ist der Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt besser gesetzlich geregelt. Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach der Schwangerschaftswoche. Neu ist, dass der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt schon früher greift:
- ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
- ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
- ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz
Das Mutterschutz-GesetzWie genau Mutter und Kind geschützt sind, regelt das Mutterschutzgesetz. Der wichtigste Punkt: Grundsätzlich dürfen Schwangere sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
Kommen Kinder vor oder nach dem voraussichtlichen Geburtstermin zur Welt, werden die Schutzfristen vor oder nach der Geburt entsprechend verlängert. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einer festgestellten Behinderung des Kindes gelten erweiterte Schutzfristen.
Quellen und weiterführende Links:
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 22. Mai 2025 | 17:15 Uhr