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Notfallbehandlungen werden auch bei Menschen ohne Krankenversicherung durchgeführt. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de/Syda Productions

Gesetzlich und privatOhne Krankenversicherung in Deutschland - geht das?

10. Mai 2024, 19:01 Uhr

Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sind seit rund 15 Jahren dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das bedeutet, dass entweder eine gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) vorliegen muss.

Der Eintritt in die jeweilige Versicherungsart hat vorrangig mit dem Beschäftigungsverhältnis und der Höhe des Einkommens zu tun. Die gesetzliche Variante ist für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgeschrieben, während Selbstständige, Beamte und bestimmte andere Personengruppen die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern.

Es gibt zehntausende Menschen in Deutschland, die nicht krankenversichert sind und keine Gesundheitskarte haben. (Symboldbild) Bildrechte: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Menschen ohne Krankenversicherung

Trotz der allgemeinen Krankenversicherungspflicht gibt es nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung mehrere zehntausend Menschen in Deutschland, die keinen Versicherungsschutz haben, die Dunkelziffer dürfte weit darüber liegen.

Experten zufolge zählen dazu Personen ohne festen Wohnsitz, gescheiterte Selbstständige, Langzeitstudenten, EU-Bürger ohne Krankenversicherung in ihrem Heimatland und weitere.

Notfallversorgung immer gewährleistet

Wie sieht es in diesen Fällen mit einer medizinischen Behandlung im Notfall aus? Ganz wichtig: Bei schweren Erkrankungen oder akuten Schmerzen ist gewährleistet, dass auch Patienten ohne Versicherung nicht abgewiesen werden.

Der Anspruch beinhaltet dann aber lediglich eine Notfallversorgung. Wer Nachsorge oder andere Behandlungen benötigt, muss sie selbst als Privatleistung bezahlen. Hier drohen hohe Schulden.

Schwere Erkankungen und akute Schmerzen werden auch ohne Krankenversicherung behandelt. (Symboldbild) Bildrechte: Colourbox.de

Behandlungen bei gemeinnützigen Einrichtungen

Eine weitere Möglichkeit, um eine dringende medizinische Behandlung zu erhalten, gibt es in vielen größeren Städten in Deutschland. Dort bieten gemeinnützige Vereine oder karitative Organisationen Anlaufstellen, in denen gezielt Menschen ohne Krankenversicherungsschutz behandelt werden. Der Malteser Hilfsdienst macht das zum Beispiel an 18 Standorten in Deutschland. Eine weiteres Angebot bietet Ärzte der Welt.

Hohe Nachzahlungen drohen Nichtversicherten

Auch wenn Notfälle abgedeckt sind, ist eine Rückkehr in die Krankenversicherung immer ratsam. Der Hauptgrund neben den medizinischen Aspekten: Nicht krankenversichert zu sein, ist zwar keine Straftat, dennoch drohen hohe Nachzahlungen, die durch Beitragsschulden für die Zeit ohne Krankenversicherung entstehen - auch wenn man in der Zeit nie beim Arzt war. Der volle Versicherungsschutz ist normalerweise erst wieder gewährleistet, wenn alle Rückstände beglichen sind.

Eine Rückkehr in die Krankenversicherung ist sehr empfehlenswert. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Wege (zurück) in die Krankenversicherung

Bei der Rückkehr in die Krankenversicherung ist entscheidend, welcher Versicherungsschutz zuvor bestand. Wer gesetzlich versichert war, muss wieder in eine gesetzliche Krankenkasse. Ehemalige Privatpatienten müssen sich erneut privat versichern.

Beide Versicherungsarten sind verpflichtet, die betroffenen Personen wieder aufzunehmen. Wenn jemand noch nie krankenversichert war, gibt es die Zuordnung abhängig vom Beschäftigungsverhältnis.

Hier gibt es Hilfe

Bei dem Weg (zurück) in die Krankenversicherung gibt es Unterstützung. Grundsätzliche Fragen werden beispielsweise von der Unabhängigen Patientenberatung beantwortet. Auch Verbraucherzentralen bieten die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Gleiches gilt regional für viele kirchliche, karitative oder gemeinnützige Einrichtungen.

Quellen und weiterführende Links

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