Zwei Flaschen und ein Glas mit Apfelsaft und Äpfel
In einigen Lebensmitteln kann mitunter ganz schön viel Alkohol stecken - unter anderem in Apfelsaft. Bildrechte: imago/Westend61

Apfelsaft und Co. In diesen Lebensmitteln steckt Alkohol

17. Dezember 2023, 12:33 Uhr

Hätten Sie erwartet, dass naturtrüber Apfelsaft immer einen Rest Alkohol enthält? Genau wie viele Fertiggerichte, Hefekuchen und sogar Bananen? BRISANT mit einer Liste.

Hersteller nutzen Ethanol, um das Aroma eines Produkts zu verfeinern oder zu konservieren. Oft sind nur Spuren davon im fertigen Lebensmittel vorhanden - ganz frei von Alkohol sind sie aber nicht.

Alkohol kann auch auf natürlichem Wege durch Gärung oder Fermentation entstehen. Wer mit Hefe backt, hat im Kuchen oft einen Alkoholanteil von 0,3 Volumenprozent. Dieser Wert ist nicht zu schmecken und gilt als unbedenklich. In Sauerkraut stecken bis zu 0,5 Volumenprozent, in reifen Bananen etwa 0,6 Volumenprozent Alkohol!

Was bedeutet Volumenprozent (Vol. %)? Volumenprozent (Vol. %) = Anteil eines Stoffes an einem Gemisch bezogen auf das Volumen. Ein Bier hat durchschnittlich 5 Volumenprozent Alkohol. Das sind 40 Gramm Alkohol pro Liter.

Hersteller kennen viele Namen für Alkohol

Wird Alkohol auf der Zutatenliste genannt, dann unter den Bezeichnungen Trinkalkohol, Ethanol, Äthanol, Ethylalkohol, Äthylalkohol. Die Nummer E 334 bezeichnet Weinsäure, E 1519 meint Benzylalkohol oder Phenylmethanol.

Gekochte rote und schwarze Johannisbeeren in Kochlöffel
Auch in roter Grütze aus dem Supermarkt kann Alkohol stecken Bildrechte: IMAGO / imagebroker

Hersteller sind aber nicht dazu verpflichtet, Ethanol zu nennen! Das kann für Menschen, die keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, unangenehme Folgen haben. 

Hier kann Alkohol drinstecken:

  • Naturtrüber Apfelsaft
  • Cremeschnitten
  • Limonade
  • Fertigkuchen (vor allem mit Hefe)
  • Schokolade/Schokolade mit Füllung
  • Konfitüre
  • Apfelkompott/Rote Grütze
  • Fertige Bratensoßen
  • Fertiggerichte (Fisch/Fleisch/Suppen)
  • Stollen/Lebkuchen
  • Marzipan (auch als Eis)

Übrigens: Alkohol muss nur deklariert werden, wenn mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten sind. Getränke mit weniger als 0,5 Volumenprozent dürfen sogar als "alkoholfrei" beworben werden, etwa die bei Kindern beliebten Malzbiere. 

Quelle: Blaues Kreuz/Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz/Verbraucherzentrale

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