Teil-Legalisierung Erwerb der Droge Cannabis - was geht und was geht nicht?
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18. September 2024, 15:58 Uhr
Kiffen ist seit April 2024 zum Teil legal. Aber wo können Konsumenten Gras, Cannabispflanzen und Samen kaufen? Was in Cannabis-Clubs in Deutschland gilt und was Sie zum Kauf von Gras wissen sollten:
Cannabis im Verein: So funktioniert es
Die in Zukunft wohl gängigste Variante, um an Cannabis zu kommen, sind sogenannte Cannabis-Clubs oder "Anbauvereinigungen", wie sie offiziell heißen. In ihnen dürfen bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht gewerblich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Sie müssen als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein.
Seit dem 1. Juli sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, eine behördliche Erlaubnis zu beantragen. Sind die Anträge vollständig, haben die Behörden drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden.
Angeben müssen die Clubs unter anderem die Mitgliederzahl, den Standort und die Größe der Anbauflächen, die voraussichtliche Jahresmenge an Cannabis, Sicherheitsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Erlaubnis gilt dann erstmal für sieben Jahre, kann danach aber verlängert werden.
Strenge Auflagen für Cannabis-Clubs
Die Mitglieder müssen seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen, die Vorstandsmitglieder dürfen nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein. Das Anbau-Areal darf kein Wohngebäude sein. Cannabis-Konsum vor Ort und 100 Meter um den Eingang herum ist tabu. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen es mindestens 200 Meter Abstand sein.
Wie viel Cannabis bekommen Mitglieder?
Pro Mitglied sind maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erlaubt. Für 18- bis 21-Jährige sind 30 Gramm pro Monat mit maximal zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt. Die Clubs dürfen auch nicht beliebig viel anbauen. Die Erlaubnis gilt für feste Jahresmengen, die sich am Eigenbedarf der Mitglieder orientieren. Mehr muss vernichtet werden.
Geschäfte in Modellregionen - wie geht es weiter?
Geplant war zunächst, den Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu erproben - in einer sogenannten "zweiten Säule" des Gesetzes: "Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor" heißt es dazu auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
2023 hatten Tübingen, Leipzig, Schwerin, Bremen, Hannover, Bonn, Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt/Main, Offenbach und München auf Anfrage der WELT mitgeteilt, dass sie sich eine Bewerbung als Cannabis-Modellregion vorstellen könnten.
Lange Zeit war es ruhig um das Thema geworden, derzeit bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, das den kommerziellen Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen erproben soll. Die Auswahl der Modellregionen ist noch offen. Das Gesetz wird voraussichtlich der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt werden müssen.
Die auf fünf Jahre befristeten Projekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und in regionalen Modellprojekten möglich sein.
Erwerb auf dem Schwarzmarkt: gesundheitliche und rechtliche Risiken
Dealen bleibt strafbar, für alle. Einige Strafen werden verschärft, um den Jugendschutz zu stärken. So wird der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft statt wie bisher mit einem Jahr.
Der Erwerb von Cannabis bleibt ebenfalls verboten, bis zu bestimmten Grenzen allerdings straffrei. Zudem ist der Konsum von Cannabis vom Schwarzmarkt häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der THC-Gehalt, Verunreinigungen und der mögliche Anteil giftiger Beimengungen unbekannt sind.
Cannabis aus den Niederlanden mitbringen? Noch immer verboten!
Wer denkt, er könne nach der Teil-Legalisierung Cannabis zum Eigenkonsum in niederländischen Coffeeshops kaufen und mit nach Deutschland nehmen, der irrt: Die Einfuhr ist weiterhin nicht erlaubt. Darauf weist die Polizei in der Grafschaft Bentheim hin, die an der deutsch-niederländischen Grenze liegt.
Das einzige, was laut Zoll erlaubt ist: die Einfuhr von Cannabis-Samen aus der EU zum Anbau für den Eigenbedarf oder für Anbau-Clubs.
Erlaubt: Eigenanbau und Kauf von Samen
Wem die Mitgliedschaft im Club zu umständlich ist, der kann selbst anbauen: Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen privat angebaut werden.
Die Samen oder Stecklinge dafür kann man in einem Cannabis-Club erwerben - auch als Nicht-Mitglied. Die Regeln für den Betrieb dieser Vereine sind am 1. Juli in Kraft getreten.
Aber: Geerntet werden darf nur für den Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist also verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. Februar 2024 | 17:15 Uhr