Teil-Legalisierung Cannabis kaufen in Deutschland: Was erlaubt ist und was nicht
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01. April 2025, 14:55 Uhr
Kiffen ist seit April 2024 zum Teil legal. Aber wo können Konsumenten Gras, Cannabispflanzen und Samen kaufen? Was in Cannabis-Clubs, Modellregionen und Versandapotheken in Deutschland gilt und was Sie zum Kauf von Gras wissen sollten:
Inhalt des Artikels:
- Cannabis im Verein: So funktioniert es
- Abgabe in Modellregionen: Geplante Fachgeschäfte
- Cannabis über Versandapotheken: Umstrittenes Geschäftsmodell
- Erwerb auf dem Schwarzmarkt: gesundheitliche und rechtliche Risiken
- Cannabis aus den Niederlanden mitbringen? Noch immer verboten!
- Erlaubt: Eigenanbau und Kauf von Samen
Cannabis im Verein: So funktioniert es
Die in Zukunft wohl gängigste Variante, um an Cannabis zu kommen, sind sogenannte Cannabis-Clubs oder "Anbauvereinigungen", wie sie offiziell heißen. In ihnen dürfen bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht-gewerblich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Sie müssen als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein.
Seit dem 1. Juli 2024 sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, eine behördliche Erlaubnis dafür zu beantragen. Sind die Anträge vollständig, haben die Behörden drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden.
Angeben müssen die Clubs unter anderem die Mitgliederzahl, den Standort und die Größe der Anbauflächen, die voraussichtliche Jahresmenge an Cannabis, Sicherheitsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Erlaubnis gilt dann erstmal für sieben Jahre, kann danach aber verlängert werden.
Bundesweit sind bis Dezember 2024 bereits 83 Cannabis-Clubs genehmigt worden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervorgeht. Die meisten Genehmigungen erteilten demnach bis zu diesem Zeitpunkt Niedersachsen (20) und Nordrhein-Westfalen (25).
Strenge Auflagen für Cannabis-Clubs
Die Mitglieder müssen seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen, die Vorstandsmitglieder dürfen nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein. Das Anbau-Areal darf kein Wohngebäude sein. Cannabis-Konsum vor Ort und 100 Meter um den Eingang herum ist tabu. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen es mindestens 200 Meter Abstand sein.
Wie viel Cannabis bekommen Mitglieder?
Pro Mitglied sind maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erlaubt. Für 18- bis 21-Jährige sind 30 Gramm pro Monat mit maximal zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt. Die Clubs dürfen auch nicht beliebig viel anbauen. Die Erlaubnis gilt für feste Jahresmengen, die sich am Eigenbedarf der Mitglieder orientieren. Was darüber liegt, muss vernichtet werden.
Abgabe in Modellregionen: Ein Blick auf die geplanten Fachgeschäfte
Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat im Dezember 2024 eine Verordnung erlassen, die Forschungsprojekte zur Abgabe von Konsumcannabis in Modellregionen ermöglicht.
Durch diese neue Regelung können ausgewählte Städte und Bezirke die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften oder Apotheken erproben - im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Projekte und zu Forschungszwecken.
Als erste Städte sollen Hannover und Frankfurt am Main mit einem gemeinsamen Modellversuch starten. Der Projektstart war für "Anfang 2025" geplant und soll von zwei Hochschulen begleitet werden, voraussichtlich etwa 4.000 Menschen werden daran teilnehmen. Alle Teilnehmenden erhalten einen pseudonymisierten Ausweis, mit dem nur sie an den Abgabestellen einkaufen können. Doch noch (24.03.) ist es wohl nicht so weit.
Bei dem Modellversuch arbeiten die Projektpartner mit dem Berliner Unternehmen Sanity Group zusammen, das auf die medizinische Nutzung von Cannabis spezialisiert ist. Dieses Unternehmen steht aber nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und des Spiegel wegen möglicher wirtschaftlicher Interessen und Verbindungen in die Tabakindustrie in der Kritik.
Wo gibt es zukünftig Cannabis-Modellregionen?
Cannabis kaufen in der Nähe? Das könnte für Konsumenten bald legal möglich sein. Laut dem Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. haben deutschlandweit 28 Kommunen bisher (Stand 24.01.) ihr Interesse bekundet, Modellregion zu werden.
Zum Teil ist in diesem Rahmen auch die Abgabe in "Fachgeschäften" und Apotheken geplant, allerdings müssen die im Konsumcannabisgesetz vorgegebenen Kriterien erfüllt werden, die vorgeschriebene Sachkenntnis und das Forschungsinteresse müssen nachgewiesen werden.
Cannabis über Versandapotheken: Umstrittenes Geschäftsmodell
Eine rechtliche Grauzone ist der Kauf von Cannabis in Versandapotheken. Hier wird ausschließlich Medizinalcannabis verkauft - natürlich auf Rezept. Doch an dieses Rezept zu kommen, ist jetzt einfacher.
Zuvor war eine ärztliche Diagnose inklusive eines Arztgesprächs erforderlich, um Cannabis über Versandapotheken zu erhalten. Jetzt reicht die Angabe der Diagnose, Beschwerden und Gegenanzeigen. Besteller müssen außerdem bestätigen, dass sie bei Nebenwirkungen die Einnahme stoppen und einen Arzt aufsuchen.
Und: Cannabisprodukte mussten vor der Gesetzesänderung auf speziellen Betäubungsmittelrezepten verschrieben werden, die strengen Vorschriften unterlagen - seit dem 1. April 2024 ist das nicht mehr der Fall.
Juristische und medizinische Risiken
Der Startschuss für ein umstrittenes Geschäftsmodell: Seit April 2024 boomt der Handel der Versandapotheken. Ein großer Teil der ausgestellten Rezepte sind Privatrezepte. Das System ist umstritten, denn die Grenzen zwischen medizinischem Einsatz und Freizeit-Konsum verwischen dabei.
Juristisch wirft u.a. die Werbung für diese Leistungen Fragen auf. Da auch Ärzte in das Geschäftsmodell der Versandapotheken verwickelt sind, ist die Ärztekammer bereits aufmerksam geworden.
Die Forderung von unserer Seite an die Politik ist, dass es nicht online bestellt werden darf. Außerdem muss es vorher einen persönlichen Patienten-Arzt-Kontakt geben.
Erwerb auf dem Schwarzmarkt: gesundheitliche und rechtliche Risiken
Dealen bleibt strafbar, für alle. Einige Strafen wurden verschärft, um den Jugendschutz zu stärken. So wird der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft statt wie bisher mit einem Jahr.
Der Erwerb von Cannabis bleibt ebenfalls verboten, bis zu bestimmten Grenzen allerdings straffrei. Zudem ist der Konsum von Cannabis vom Schwarzmarkt häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der THC-Gehalt, Verunreinigungen und der mögliche Anteil giftiger Beimengungen unbekannt sind.
Cannabis aus den Niederlanden mitbringen? Noch immer verboten!
Wer denkt, er könne nach der Teil-Legalisierung Cannabis zum Eigenkonsum in niederländischen Coffeeshops kaufen und mit nach Deutschland nehmen, der irrt: Die Einfuhr ist weiterhin nicht erlaubt. Darauf weist die Polizei in der Grafschaft Bentheim hin, die an der deutsch-niederländischen Grenze liegt.
Das einzige, was laut Zoll erlaubt ist: die Einfuhr von Cannabis-Samen aus der EU zum Anbau für den Eigenbedarf oder für Anbau-Clubs.
Erlaubt: Eigenanbau und Kauf von Samen
Wem die Mitgliedschaft im Club zu umständlich ist, der kann selbst anbauen: Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen privat angebaut werden.
Die Samen oder Stecklinge dafür kann man in einem Cannabis-Club erwerben - auch als Nicht-Mitglied. Die Regeln für den Betrieb dieser Vereine sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Aber: Geerntet werden darf nur für den Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist also verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. Februar 2024 | 17:15 Uhr