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Cannabis ist teilweise legal. Wo und wie kann es nun erworben werden? Bildrechte: IMAGO / Pond5 Images

Teil-Legalisierung seit AprilWo kann man jetzt Cannabis kaufen?

26. Juli 2024, 18:24 Uhr

Kiffen ist seit April 2024 zum Teil legal. Aber wo können Konsumenten Gras, Cannabis Pflanzen und Samen kaufen?

Was in Deutschland in Cannabisclubs gilt und was Sie zum Kauf von Gras wissen sollten:

Cannabis im Verein: So funktioniert es

Die in Zukunft wohl gängigste Variante, um an Cannabis zu kommen, sind sogenannte Cannabis-Clubs oder "Anbauvereinigungen", wie sie offiziell heißen. Dort dürfen bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht-kommerziell anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Organisiert sein müssen sie als eingetragene Vereine oder Genossenschaften.

Seit 1. Juli kann laut Gesetz eine amtliche Erlaubnis beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge wird etwa drei Monate dauern.

Angeben müssen die Clubs unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbauflächen, voraussichtliche Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Erlaubnis gilt dann erstmal für sieben Jahre, kann danach aber verlängert werden.

"Guten Tag, bitte einmal 5 Gramm Cannabis" - so einfach wird es in Zukunft nicht in Deutschland, trotz Legalisierung. Bildrechte: IMAGO / Christian Spicker

Strenge Auflagen für Cannabis-Clubs

Die Mitglieder müssen mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnen, die Vorstandsmitglieder dürfen nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein. Das Anbau-Areal darf kein Wohngebäude sein. Cannabis-Konsum vor Ort und 100 Meter um den Eingang herum ist tabu. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen es mindestens 200 Meter Abstand sein. 

Wie viel Cannabis bekommen Mitglieder? 

Pro Tag sind es höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein. Auch anbauen dürfen die Vereine nicht einfach so viel, wie sie wollen. Die Erlaubnis gilt für feste Jahresmengen, die sich am Eigenbedarf der Mitglieder orientieren. Mehr muss vernichtet werden.

Geschäfte in Modellregionen - geht es weiter?

Geplant war zunächst, den Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu erproben - in einer so genannten "zweiten Säule" des Gesetzes: "Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor" heißt es dazu auf der Seite des Gesundheitsministeriums.

2023 hatten Tübingen, Leipzig, Schwerin, Bremen, Hannover, Bonn Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt/Main, Offenbach und München auf Anfrage der WELT mitgeteilt, dass sie sich eine Bewerbung als Cannabis-Modellregion vorstellen können.

Lange war es still geworden um dieses Thema, ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Seitens des Gesundheitsministeriums ist lediglich von "Vorbereitungsarbeiten zum Beispiel zu den Modellregionen oder zu den künftigen Kontrollstrukturen" die Rede, zitiert die Süddeutsche Zeitung das Ministerium.


Somit zeichnet sich ab, dass es die ursprünglich geplanten Cannabis-Shops in Modellregionen so nicht geben soll: Die Abgabe in Geschäften sei zukünftig jedoch wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten möglich. So hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einem Verordnungsentwurf nun festgelegt, welche Behörde die "Erlaubnis und Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken" vollziehen soll: Es ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen? Immer noch keine gute Idee!

Dealen bleibt strafbar, für alle. Einige Strafen werden verschärft, mit dem Ziel, den Jugendschutz zu verstärken. So wird etwa der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.

Zudem ist der Konsum von Cannabis vom Schwarzmarkt häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, denn der THC -Gehalt, Verunreinigungen und der mögliche Anteil giftiger Beimengungen sind unbekannt.

Cannabis aus den Niederlanden mitbringen? Noch immer verboten!

Wer denkt, er könne nach der Teil-Legalisierung Cannabis zum Eigenkonsum in niederländischen Coffeeshops kaufen und mit nach Deutschland nehmen, der irrt: Die Einfuhr ist weiterhin nicht erlaubt. Darauf weist die Polizei in der Grafschaft Bentheim hin, die an der deutsch-niederländischen Grenze liegt.

Das einzige, was laut Zoll erlaubt ist: die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine.

Nur Cannabissamen dürfen aus der EU nach Deutschland eingeführt werden. Bildrechte: IMAGO / Wirestock

Ist erlaubt: Eigenanbau und Kauf von Samen

Wem die Mitgliedschaft im Club zu umständlich ist, kann selbst anbauen: Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen angebaut werden.

Die Samen oder Stecklinge dafür kann man in einem Cannabis-Club erwerben - auch als Nicht-Mitglied. Die Regeln für den Betrieb dieser Vereine sind am 1. Juli in Kraft getreten.

Aber: Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist also verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Quellen und weiterführende Links

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 26. Februar 2024 | 17:15 Uhr