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LegalisierungIst Kiffen am Arbeitsplatz jetzt erlaubt?

16. Juli 2024, 17:34 Uhr

Ein Joint in der Mittagspause? Die Legalisierung von Cannabis gilt seit April 2024. Ist das Kiffen am Arbeitsplatz jetzt erlaubt oder ein Grund zur Kündigung? Wir klären arbeitsrechtliche Fragen.

Seit dem 1. April gilt der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Freizeitgebrauch als legal. Doch am Arbeitsplatz gelten andere Regeln, denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für alle Arbeitnehmer.

Kiffen in der Mittagspause - geht das ?

Der Joint in der Mittagspause bleibt weiterhin verboten. Auch wenn der Konsum von Cannabis künftig legal ist, folgt daraus kein Freibrief für den Konsum bei der Arbeit.

Juristisch heißt das: Die Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber ihre ungetrübte Arbeitsleistung. Ist die infolge von Cannabiskonsum nicht mehr gegeben, rechtfertigt das arbeitsrechtliche Maßnahmen. Auch dann, wenn der Cannabiskonsum in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist, erklärt Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott.

Schon geringe Wesens- und Verhaltensänderungen könnten eine Abmahnung begründen.

Kiffen am Arbeitsplatz ist auch in Zukunft keine gute Idee. Bildrechte: IMAGO / Westend61

Wie ist der Umgang mit Cannabis geregelt und was sollten Unternehmen und Mitarbeiter jetzt tun?

Auch wenn es in vielen Betrieben noch keine konkreten Regelungen gibt: Beschäftigte sind dazu verpflichtet, ihren Dienst mit klarem Kopf zu erledigen.

Arbeitsrechtler raten, ähnlich wie beim Alkohol, klare Regelungen einzuführen und zu besprechen. Auch ein generelles Verbot von Rauschmitteln auf dem Betriebsgelände ist eine Option.

Einfacher ist es in Unternehmen mit Betriebsrat. Hier werden regelmäßig auch Betriebsvereinbarungen zum Thema Sucht und Alkohol herausgegeben. Der Arbeitgeber kann im Benehmen mit dem Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG) den Konsum von Cannabis im Betrieb verbieten, wie dies ebenso mit der legalen Droge Alkohol möglich ist, ordnet es Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter a.D. am LAG München, ein.

Konsumiert ein Arbeitnehmer entgegen einer betrieblichen Drogenverbotsvereinbarung Cannabis, so stellt dies ein arbeitsvertraglich relevantes Fehlverhalten dar, das zu einer Abmahnung oder - im Wiederholungsfall zu einer Kündigung - führen kann, führt Dr. Reinhard Künzel weiter aus. Hier geht es auch um Regelungen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung, die auch ohne eigene Vereinbarung im Betrieb greifen.

Ist kiffen auf dem Weg zur und von der Arbeit erlaubt ?

Dabei sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. So die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Im Betrieb darf niemand arbeiten, der aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage dazu ist oder damit Kolleginnen und Kollegen gefährdet. Ein Joint auf dem Weg zur Arbeit ist also nicht zu empfehlen.

Anders sieht es auf dem Heimweg aus. Die eigene Gesundheit und der Konsum von Cannabis sind Privatsache. Wenn der Mitarbeiter am Freitag nach Dienstschluss aus dem Werkstor gehen und sich einen Joint anzünden möchte, kann er das tun. Er muss nur am Montag wieder voll arbeitsfähig sein, sagen Arbeitsrechtler.

Allerdings sollte er das nicht in Arbeitskleidung tun, denn das könnte auf die Firma zurückfallen.

Cannabiskonsum - in diesen Berufen streng verboten

Wer einen Bus, LKW, eine Lok oder ein Flugzeug steuert, für den gilt ein Null-Toleranz-Limit. Hier gibt es ein absolutes Verbot, sich im Dienst oder davor zu berauschen. Egal mit welcher Art von Droge.

Quellen und weiterführende Links

Mehr zum Thema: Das bedeutet die Cannabis-Legalisierung

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