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Wird Cannabis in Deutschland bald legal? Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Eckpunkte vorgelegt, wie eine Cannabis-Legalisierung aussehen könnte. Bildrechte: imago/Christian Ohde

RauschmittelCannabis-Legalisierung: Das gilt künftig bei Besitz, Konsum und Kauf

30. November 2023, 08:45 Uhr

Die Freigabe von Cannabis ist in Deutschland umstritten. Jetzt hat das Bundeskabinett das Gesetzt zur teilweisen Legalisierung der Droge vorgelegt. Noch ist es nicht beschlossen. Es gibt aber einen Fahrplan wie Kauf und Besitz von Cannabis künftig erlaubt werden soll - unter diesen Bedingungen.

Schon länger will die Bundesregierung Cannabis legalisieren. Unter den Regierungsparteien war der Schritt beschlossene Sache, es hakte an den Details. Jetzt hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf nachgebessert und vorgelegt.

CannabisCannabis ist der Name der indischen Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieser Wirkstoff verursacht einen Rauschzustand.

Hierzulande sind zwei Cannabis-Produkte als Rauschmittel gebräuchlich: Marihuana und Haschisch. Ersteres bezeichnet die getrockneten Blütenblätter, Stängel und Blätter der Pflanze. Unter Haschisch versteht man das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze.

Besitz von 25 Gramm Cannabis wird straffrei

Laut Gesetzentwurf wird der Kauf und Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.

Der Besitz einer Menge von 25-30 Gramm gilt als Ordnungswidrigkeit. Strafbar wird es erst darüber.

Beziehen können es Konsumenten über sogenannte "Cannabis-Clubs", für die es eine Reihe von Auflagen gibt. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen wird dann erlaubt.

Cannabis wird außerdem aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet ist - und damit entsprechende Strafen nach sich ziehen kann.

Was gilt für eigene Cannabis-Pflanzen?

Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. Der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm möglich. Ohne diese Änderung wäre es wohl gar nicht sinnvoll gewesen, die künftig erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.

Was gilt im eigenen Auto?

Auch hier soll sich etwas ändern, es wird wohl aber noch viele Diskussionen über einen neuen THC-Grenzwert geben. THC ist der Wirkstoff der Cannabispflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Die Einigung sieht vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 eine neue Regelung im Straßenverkehr festlegen soll.

Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

Was gilt für Cannabis-Clubs?

Die Clubs sollen wie Genossenschaften organisisert werden, brauchen eine Genehmigung und dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied darf maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen in den Clubs maximal 30 Gramm pro Monat bekommen, mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent.

Die Pflanzen sollen dort "gemeinschaftlich" und "nicht-gewerblich" angebaut werden und über einen Mitgliedsbeitrag finanziert werden. Die Gewächshäuser müssen vor Einbrüchen geschützt werden und einen Sichtschutz haben.

Cannabis-Clubs, auch "Anbauvereinigungen" genannt, dürfen keine Werbung und kein Sponsoring betreiben. Außerdem darf dort nicht gekifft werden, nur in einem Abstand von 100 Metern. Das gilt auch für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Außerdem soll jeder Verein ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.

Verkauf von Cannabis auch an Jugendliche?

Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz wie der Konsum von Cannabis verboten. Werden sie mit Cannabis erwischt, werden sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Sie sollen aber an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen, wenn die Polizei sie erwischt. Wer mit der Droge handelt, macht sich aber weiterhin strafbar.

Für 18- bis 21- Jährige gilt zudem ein verringerter THC-Wert bei der Abgabe von Cannabis.

Das geht der Landesärztekammer Thüringen nicht weit genug. Das Gesetz werde mit dem von der Bundesregierung formulierten Kinder- und Jugendschutz nicht gerecht, heißt es in einer Mitteilung. Es bestehe die Gefahr eines erhöhten Cannabis-Konsums bei Kindern und Jugendlichen. Das menschliche Gehirn sei bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres nicht vollständig ausgereift. Durch frühen und häufigen Cannabis-Konsum im Jugendalter drohten medizinische und soziale Einschränkungen wie die Zunahme von Psychosen, Depressionen oder Angststörungen.

Psychoaktive Auswirkungen durch THCTetrahydrocannabinol (THC) ist für die psychoaktive Wirkung im Cannabis verantwortlich. Es bindet sich an sogenannte Cannabinoid-Rezeptoren, die sich im ganzen Körper - am häufigsten im Gehirn - befinden. Durch den Konsum von Cannabis wird das Gehirn regelrecht mit THC geflutet. Dadurch können alle Funktionen betroffen sein, die vom Cannabinoid-System gesteuert werden, zum Beispiel Motorik, Informationsverarbeitung oder das Gedächtnis.

Zwar soll der Kauf von Besitz und Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren straffrei sein, dennoch sind für 18- bis 21-Jährige Sonderregelungen geplant. Bildrechte: IMAGO/Jochen Eckel

Ab wann soll Cannabis legal sein?

Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch nicht klar. Ursprünglich sollte es zum Jahreswechsel soweit sein. Nun wird die Legalisierung frühestens Februar 2024 kommen, da der Bundesrat nach dem Beschließen im Bundestag dem Gesetz noch zustimmen muss. Das ist zeitlich in diesem Jahr nicht mehr möglich. Bis dahin bleibt Cannabis also verboten.

Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, sollen auch laufende Ermittlungs- und Strafverfahren darunter fallen.

Den von der Bundesregierung zunächst geplanten Verkauf von Cannabis in Geschäften wird es erst einmal nicht geben. Es sind zunächst Modellversuche geplant.

Bisher handelt es sich bei den Legalisierungsplänen nur um Eckpunkte. Das fertige Gesetz fehlt noch. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Jochen Eckel

Wird der Bundesgesundheitsminister selbst kiffen?

Gesundheitsminister Lauterbach war maßgeblich daran beteiligt, die Legalisierung voran zu bringen, selber kiffen will er aber nicht: "Ich werde selbst nicht konsumieren. Ich habe ja bei anderer Gelegenheit schon mal darauf hingewiesen, dass ich den Konsum schon einmal probiert habe, aber ich plane nicht zu konsumieren, hab ich nicht vor", sagte er bei der Vorstellungs des Gesetzentwurfs.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Cannabis gehört nicht mehr zu verbotenen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz und Konsum bleibt unter bestimmten Bedingungen straffrei.
  • Für Erwachsene sind bis zu 25 Gramm pro Tag erlaubt, maximal 50 Gramm pro Monat, 18- bis 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm pro Monat bekommen (mit einer Obergrenze beim Wirkstoffgehalt von maximal 10mg).
  • Die Abgabe erfolgt über sogenannte Cannabis-Clubs, für die bestimmte Regeln gelten. Sie dürfen keine Werbung machen.
  • Finanziert wird der Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge, es gibt also keinen Verkauf in dem Sinne.
  • Maximal drei "weibliche blühende Pflanzen" sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten.
  • Eine Expertenkommission soll bis 31. März 2024 eine neue Regelung im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige THC-Grenzwert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn das damalige Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Ermittlungs- und Strafverfahren beendet, die nach dem neuen Recht keine Grundlage mehr haben.
  • Eine Kampagne der Bundesregierung soll auf die Gefahren des Cannabiskonsums für junge Menschen aufmerksam machen.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 19.10.2022 veröffentlicht und am 29.11.2023 zuletzt aktualisiert.)

Quellen und weiterführende Links


BRISANT
dpa
afp
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