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Amalgam-Füllungen sind die einzigen, die aktuell von den Krankenkassen komplett bezahlt werden. Den Quecksilber-Füllungen wird nun allerdings der Kampf angesagt. Bildrechte: IMAGO / Panthermedia

Quecksilber-ZahnfüllungenEU einigt sich auf Verbot von Amalgam

14. Februar 2024, 15:38 Uhr

Ab 2025 sollen Quecksilber-Zahnfüllungen verboten werden - darauf hat sich die EU nun geeinigt. Seit Jahren ist das Schwermetall in der Medizin umstritten, da es hochgiftig sein soll. Amalgam-Zahnfüllungen bestehen zu 50 % aus Quecksilber.

Schutz für Umwelt und Gesundheit

Bislang sind Zahnfüllungen aus Amalgam nur für Kinder, Schwangere und stillende Frauen verboten. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten haben sich nun darauf geeinigt, dieses Verbot auszuweiten.

Der Grund: Gesundheit und Umwelt sollen vor den schädlichen Auswirkungen des Schwermetalls geschützt werden.

Beschlossene Sache ist das Verbot allerdings noch nicht. Trotz der Einigung müssen beide Institutionen dem Vorhaben noch offiziell zustimmen. Das ist in den meisten Fällen allerdings nur eine Formsache.

Ausnahmen nur im Notfall

Amalgam-Füllungen werden in der Zahnmedizin hauptsächlich im Seitenzahnbereich eingesetzt. Besonders beliebt ist das Material, weil es haltbar und kostengünstig ist. Trotz des bevorstehenden Verbots sollen im Bereich der Zahnmedizin auch künftig noch Ausnahmen möglich sein.

Wie das Europaparlament in Straßburg mitteilt, sollen auch weiterhin Amalgam-Füllungen genutzt werden, wenn Zahnärzte eine solche Füllung aufgrund medizinischer Bedürfnisse eines Patienten für unbedingt notwendig halten.

In Ausnahmesituationen dürfen Zahnärzte ihre Patienten auch weiterhin mit Amalgam-Füllungen behandeln. Bildrechte: IMAGO / Depositphotos

Was ändert sich für Patienten? Welche Kosten trägt die Krankenkasse?

Obwohl es bereits jetzt Alternativen zur Quecksilber-Füllung gibt, tragen Krankenkassen aktuell nur bei Amalgam-Füllungen die Gesamtkosten einer Behandlung.

Welche Änderungen das für 2025 beschlossene Verbot für Patienten bedeutet, müssen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung noch klären.

Welche Alternativen zu Amalgam gibt es?

Kunststoff bzw. eine Mischung aus Kunststoff und Glas- und Quarzteilchen kommen als Alternative zu Amalgam vor allem im vorderen Zahnbereich zum Einsatz. Vorteil von Kunststoff: Er ist zahnfarben und fällt nicht weiter auf. Das Gemisch ist zunächst weich, wird in das Loch gegeben und anschließend mit einer UV-Lampe verhärtet.

Dies führt auch schon zum Nachteil: Während dieses Vorgangs schrumpft das Material und zwischen Loch und Füllung entsteht eine Lücke, die anfällig für Karies ist. Kunststoff-Füllungen sollten deshalb alle sechs bis zehn Jahre erneuert werden. Die Kosten für den Patienten liegen bei etwa 30 bis 80 Euro.

Weitere Alternativen sind Keramik und Gold, die - im Gegensatz zu Kunststoff oder Amalgam - als Inlays eingefügt werden. Auch Keramik-Inlays haben den Vorteil, dass sie der Farbe der Zähne ähneln. Gold hingegen ist deutlich auffälliger, allerdings durch seine Beschaffenheit lange haltbar und gut verträglich.

Keramik-Inlays kosten einen Patienten rund 360 bis 510 Euro pro Zahn. Gold-Inlays fallen mit 280 bis 380 Euro etwas günstiger aus.

Die Kosten für Gold-Inlays müssen bisher von Patienten selbst getragen werden. Rund 280 bis 380 Euro fallen für die haltbare Alternative an. Bildrechte: IMAGO/Zoonar

Nicht das erste Quecksilber-Verbot

Bereits seit 2018 wird an einem sukzessiven Verbot des Schwermetalls gearbeitet. Herstellungsprozesse, in denen Quecksilber als Katalysator verwendet wird, dürfen mittlerweile nicht mehr stattfinden. Auch bei bestimmten Lampen gilt seit 2019 ein Herstellungsverbot.

Quellen und weiterführende Links

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