Reisen mit Kindern Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft: Das ändert sich für Familien
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07. November 2023, 19:16 Uhr
Der Bundestag hat dafür gestimmt, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass samt Chip benötigt.
Die Kleinen bekommen also einen Pass wie die Großen. Doch was verändert sich dadurch für Familien? BRISANT klärt auf.
Reisen mit Kindern: Was wird anders?
Der Vorteil? Der elektronische Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer und kann für jede nationale und internationale Reise genutzt werden.
Kinderreisepässe wurden bislang für Minderjährige unter zwölf Jahren ausgestellt. Allerdings sind sie nur eingeschränkt nutzbar und müssen wegen europarechtlicher Vorgaben nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden.
Problematisch wurde es bislang für Familien bei Fernreisen - zum Beispiel in die USA oder Australien. Da der Kinderreisepass keinen Speicherchip enthält, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt sind, benötigte man bisher für einige Reiseziele zusätzlich zum Pass noch ein Visum.
Dieser Mehraufwand ist einer der Gründe, weshalb der Kinderreisepass nun abgeschafft wird. Die Bundesregierung wollte endlich eine einheitliche Lösung für Passdokumente - und zwar unabhängig vom Alter, um den Familienurlaub zu erleichtern und für weniger bürokratische Hürden zu sorgen.
So heißt es in der Begründung des Bundestags:
Um für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente zu erzielen, soll das Dokument Kinderreisepass abgeschafft werden.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Der neue elektronische Reisepass kann bereits jetzt schon beantragt werden. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?
Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.
Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.
Wie viel kostet der elektronische Reisepass?
Der Kinderreisepass kostet noch bis Ende des Jahres 13 Euro, dann werden die normalen Gebührensätze fällig. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt laut Bundesinnenministerium 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist. Wer älter als 24 Jahre ist, muss 60 Euro zahlen. Dafür ist dieser Reisepass dann zehn Jahre gültig.
Teurer wird es, wenn man eine Express-Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.
Ob das alte oder das neue Modell kostengünstiger ist, hängt auch davon ab, wie oft das Kind ins außereuropäische Ausland reist und wie oft Eltern einen neuen Kinderreisepass beantragt haben. Eine Verlängerung kostete bislang sechs Euro.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind?
Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein.
Für die Beantragung braucht es unter anderem: den Passantrag, ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie, die Zustimmung eines Sorgeberechtigten und einen Nachweis des Wohnsitzes.
Personalausweis oder Reisepass?
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Perso ist sechs Jahre gültig.
Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro somit teurer, lohnt sich also nur bei Fernreisen außerhalb der EU.
(Dieser Artikel wurde ersrmals am 13.07.23 veröffentlicht.)
Brisant/Bundestag.de
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 12. Juli 2023 | 17:15 Uhr