Stimmen Sie ab! Darf man mit Kollegen über sein Gehalt sprechen?
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19. Oktober 2023, 14:41 Uhr
Neuer Trend bei TikTok: Zu "This is Germany Baby" von Julia Mercedes halten Menschen ihre Lohnzettel in die Kamera. In den Kommentaren beschweren sich die User über die Sozialabzüge - und die deutsche Steuerpolitik. Ein skurriler Trend. Denn unter Arbeitnehmern ist es nach wie vor ein Tabu, mit Kollegen offen über das eigene Gehalt zu sprechen. Dürfen Arbeitgeber einen solchen Austausch verbieten? BRISANT.DE hat nachgehakt.
Inhalt des Artikels:
Lohnzettel im sozialen Netzwerk TikTok: This is Germany Baby
Nicht schlecht, was in Deutschland die Generation U30 an Lohn nach Hause bringt ... Das zumindest suggeriert ein neuer Video-Trend der Plattform TikTok. Als Musically-Nachfolger für Playback-Videos bekannt, kursieren dort seit einiger Zeit Clips, in denen zeigefreudige Menschen ihre Lohnzettel in die laufende Kamera halten. Musikalisch untermalt wird das Ganze von "This is Germany Baby", einer Adaption des Childish-Gambino-Hits "This is America".
Abstimmen! Über das eigene Gehalt sprechen - ein Tabu?
Öffentlich über das eigene Gehalt sprechen? Für viele Menschen ein Tabu. Auch für die Facebook-Freunde von BRISANT. Etwa 70% der Befragten lehnen bislang einen solch freizügigen Umgang mit ihrem Gehaltszettel ab. Dabei - Hand aufs Herz - wüssten wir gelegentlich doch ganz gerne, wie der Arbeitskollege bezahlt wird. Immerhin könnte er bei gleicher Arbeit das eigene Salär toppen ...
Und: Beabsichtigt man, das eigene Gehalt neu zu verhandeln, ist es durchaus sinnvoll zu wissen, wie man - im Vergleich zu den Kollegen - eingruppiert ist.
Darf der Arbeitgeber verbieten, über das Gehalt zu sprechen?
Arbeitsverträge enthalten häufig eine so genannte Verschwiegenheitsklausel, die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, das eigene Gehalt vertraulich zu behandeln. Doch sind Arbeitgeber überhaupt dazu berechtigt?
Von juristischer Seite wird diese Frage mit einem "Nein" beantwortet. Es sei bei Arbeitgebern zwar beliebt, eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die das verbietet, doch rechtens sei das nicht. Der Arbeitgeber dürfe einen Mitarbeiter nur dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn er ein berechtigtes Interesse begründen kann.
Anspruch auf Gleichberechtigung
Da Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gleichberechtigung haben - und die in Sachen Gehalt nur über den direkten Austausch mit Kollegen überprüft werden kann, verliert eine vertraglich festgelegte Verschwiegenheitsklausel in Gehaltsfragen schnell an Gültigkeit. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter der Personalabteilung und Betriebsrätler, die keine Auskünfte über die Gehälter anderer Angestellter geben dürfen.
Abgesehen davon haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch darüber, was der Kollege oder die Kollegin verdient. Um eventuelle Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Männern und Frauen für die vergleichbare Arbeit in Erfahrung zu bringen, muss der Arbeitgeber auf Anfrage Auskunft geben. Gestützt wird dies über das so genannte Entgelttransparenzgesetz (ETG).
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 01. November 2019 | 17:15 Uhr