
Nie wieder Strafzettel? Spektakuläres "Knöllchen"-Urteil: Das bedeutet es für Falschparker
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13. Juni 2024, 13:15 Uhr
Das passiert schon mal: Parkscheibe ins Auto, Parkzeit abgelaufen, Knöllchen kassiert. Normalerweise keine große Sache, die meisten Autofahrer bezahlen die Strafe anstandslos.
Ein Autofahrer aus Siegburg bei Köln wollte das aber nicht und klagte gegen sein Knöllchen und die damit verbundene Strafe von 30 Euro. Sein Argument: Das Auto hätte er dort gar nicht abgestellt. Wer es dort abgestellt hat, das wollte er nicht sagen.
Der Halter des Autos ist nicht unbedingt der Falschparker
Nun ist der Fall sogar vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gelandet. Und das hat spektakulär geurteilt: Der Mann muss das Knöllchen nicht zahlen!
Das Problem aus Sicht der höchsten deutschen Richter: Es gab zwar ein Foto von dem Auto, weitere Beweise wurden aber nicht erhoben. Bedeutet: Nur weil das Auto dort stand, heißt das noch nicht, dass der Halter auch die Strafe kassieren muss.
Es gilt die Unschuldsvermutung und die gilt auch, wenn der Halter nicht sagt, wer das Auto dort abgestellt hat.
Quellen und weiterführende Links:
BRISANT
dpa
AFP
MDR
Bundesverfassungsgericht
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 13. Juni 2024 | 16:15 Uhr