Ein Mitarbeiter der Städtischen Verkehrspolizei klemmt einen Strafzettel hinter den Scheibenwischer eines Pkw.
Muss man Strafzettel immer und in jedem Fall bezahlen? Das Bundesverfassungsgericht sagt: Nein! Bildrechte: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Nie wieder Strafzettel? Spektakuläres "Knöllchen"-Urteil: Das bedeutet es für Falschparker

13. Juni 2024, 13:15 Uhr

Ein Mann im Porträt
Bildrechte: Raphaela Fietta

Das passiert schon mal: Parkscheibe ins Auto, Parkzeit abgelaufen, Knöllchen kassiert. Normalerweise keine große Sache, die meisten Autofahrer bezahlen die Strafe anstandslos.

Ein Autofahrer aus Siegburg bei Köln wollte das aber nicht und klagte gegen sein Knöllchen und die damit verbundene Strafe von 30 Euro. Sein Argument: Das Auto hätte er dort gar nicht abgestellt. Wer es dort abgestellt hat, das wollte er nicht sagen.

Ein Strafzettel der Polizei Dresden klemmt an einem Fahrzeug unter dem Scheibenwischer.
Auch für Falschparker gilt erstmal die Unschuldsvermutung, sagt das Bundesverfassungsgericht. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Der Halter des Autos ist nicht unbedingt der Falschparker

Nun ist der Fall sogar vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gelandet. Und das hat spektakulär geurteilt: Der Mann muss das Knöllchen nicht zahlen!

Das Problem aus Sicht der höchsten deutschen Richter: Es gab zwar ein Foto von dem Auto, weitere Beweise wurden aber nicht erhoben. Bedeutet: Nur weil das Auto dort stand, heißt das noch nicht, dass der Halter auch die Strafe kassieren muss.

Es gilt die Unschuldsvermutung und die gilt auch, wenn der Halter nicht sagt, wer das Auto dort abgestellt hat.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 13. Juni 2024 | 16:15 Uhr

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