
Fristen beachten! So funktioniert der Einspruch gegen den Grundsteuer-Bescheid
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25. Februar 2025, 08:36 Uhr
Kaum ein anderes Thema hat 2024 Haus- und Immobilienbesitzer so sehr beschäftigt wie das Thema Grundsteuer. Nun sind viele Bescheide draußen und einige Hausbesitzer fragen sich angesichts steigender Beträge: Soll ich dagegen klagen? Was bringt ein Einspruch? Schließlich geht es ja um viel Geld.
Die erste bittere Nachricht: Sowohl die Expertinnen und Experten des Verbraucherportals finanztip.de als auch der Verband Wohneigentum sind der Meinung, dass die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid sehr niedrig sind.
Drei wichtige Zahlen überprüfen
Dennoch lohnt ein genauer Blick auf den Bescheid und ein Griff zum Taschenrechner. Stimmt etwas augenfällig mit den drei relevanten Zahlen, also dem Grundsteuermessbetrag, dem Hebesatz und der am Ende zu zahlenden Grundsteuer nicht?
Überprüfen sollte man zum Beispiel, ob der im Bescheid angegebene Messbetrag mit dem im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Betrag übereinstimmt. Auch falsche, d. h. falsch übernommene Angaben zum Grundstück, zum Beispiel zur Fläche, können große Auswirkungen haben.
Das Problem: Der Widerspruch muss begründet werden. Eine einfache Ablehnung des Bescheids à la "Ich bin dagegen und zahle das nicht" reicht nicht aus.
Der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch
Juristisch gesehen handelt es sich bei dem Einspruch um einen Widerspruch und das bedeutet, dass Gebühren fällig werden. Die Gebühren sind in jeder Kommune unterschiedlich, deshalb sollte man sich vorab unbedingt informieren. Ist die Grundsteuer zum Beispiel nur um 5 Euro pro Jahr gestiegen, dürfte sich ein Verfahren kaum lohnen - zumal der Ausgang auch ungewiss ist.
Die zweite bittere Nachricht: Für den Einspruch hat man nur einen Monat nach der Zusendung des Bescheids Zeit. Bei den meisten dürfte die Frist also schon abgelaufen sein.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | ARD Mittagsmagazin | 19. Februar 2025 | 12:10 Uhr