
Ganz einfach erledigt Elektronische Patientenakte - So funktioniert der Widerspruch
Hauptinhalt
13. Januar 2025, 13:24 Uhr
Was bringt die elektronische Patientenakte, kurz ePA, den Menschen? Welche Vorteile hat sie für Ärztinnen und Ärzte? Und was muss man tun, wenn man die Akte nicht will? Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Was bringt die E-Akte Patienten und Ärzten?
In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten einsehbar - von Behandlungen und Operationen über Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu Röntgenbildern und verschriebenen Medikamenten. Der große Vorteil: Behandelnde Ärzte könnten auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken bestehen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist.
Bei der Verschreibung von Medikamenten könnten sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen. Auch bei Notfällen können sich behandelnde Ärzte schnell über die Lage informieren - auch wenn der Betroffene womöglich nicht ansprechbar ist.
Wie bekommt man die elektronische Patientenakte?
Gesetzlich Versicherte bekommen die ePA ab dem 15. Januar 2025 automatisch. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, sind ihre Daten nicht elektronisch gespeichert.
Wie kann ich widersprechen?
Die Krankenkassen sind verpflichtet, die elektronische Akte anzulegen und ihre Mitglieder über die Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Die meisten Versicherten haben deshalb in den letzten Wochen Post von ihrer Kasse erhalten. Versicherte können in der Regel über ein Online-Formular oder per Brief an ihre Kasse widersprechen. Gut zu wissen: Der Widerspruch ist auch nachträglich möglich.
Wer sich nicht komplett verweigern will, aber trotzdem Sorge um seine Daten hat, für den gibt es noch eine Möglichkeit: Den Zugriff auf Daten kann man sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzen. Dies ist auch für einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken möglich.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist es beispielsweise möglich, dem Hausarzt uneingeschränkten Zugriff zu gewähren, dem Radiologen aber nicht. Bestimmte Dokumente können von den Versicherten auch verborgen oder dauerhaft gelöscht werden.
Wer überträgt die bisherigen Patientendaten?
Das Gesetz verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, Medikationsdaten, Befundberichte, Arzt- und Entlassbriefe standardmäßig in die elektronische Akte einzustellen. Weitere Informationen, auch aus vorangegangenen Behandlungen, können sie ebenfalls einfügen - wenn dies erforderlich ist und der Versicherte es verlangt. Die Medikamentenliste wird automatisch über das elektronische Rezept - Standard seit 1. Januar 2024 - befüllt.
Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?
Ja. Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Allerdings werden die Daten dabei mit Pseudonymen versehen, können den Menschen also nicht mehr direkt zugeordnet werden. Nutzerinnen und Nutzer der ePA können der Datenverwendung zu Forschungszwecken aber auch jederzeit widersprechen.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 13. Januar 2025 | 17:15 Uhr