Jens Lehmann mit Anwalt vor Gericht 1 min
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Mildere Strafe im "Kettensägen"-Prozess Jens Lehmann muss 135.000 Euro zahlen

27. September 2024, 17:44 Uhr

Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat das Landgericht München II den Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs in zwei Fällen.

Jens Lehmann akzeptiert den Schuldspruch

Bereits im Dezember 2023 verurteilte das Amtsgericht Starnberg Jens Lehmann wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs noch zu einer höheren Strafe. Es setzte damals 210 Tagessätze zu je 2000 Euro an, also insgesamt 420.000 Euro.

Gegen das Urteil legten sowohl der frühere Fußballer als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Im Berufungsprozess am Freitag (27.09.) ist nun schon am ersten von vier angesetzten Verhandlungstagen ein Urteil gefallen, da Jens Lehmann und die Staatsanwaltschaft sich verständigen konnten.

Der frühere Torhüter hat den Schuldspruch angenommen.

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann (hinten, Mitte l) steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht mit seinen Anwälten Florian Ufer (hinten, Mitte r) und Manuel Weber (hinten l) im Gerichtssaal
Jens Lehmann am 27.09. im Berufungsprozess am Landgericht München II. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Dachbalken angesägt und Zeche geprellt

Jens Lehmann wurde vorgeworfen, im Juli 2022 mit einer Kettensäge in den Händen in die Garage eines Nachbarn eingebrochen zu sein und dort einen Holzbalken angesägt zu haben.

Blöd für Lehmann: Es gab Überwachungsbilder, die den Ex-Fußballer überführten. Er kappte zwar das Kabel der Kamera - zu seinem Pech lief das Gerät jedoch akkubetrieben weiter und filmte das Geschehen.

Zudem hatte Jens Lehmann laut Gericht im Frühjahr 2022 eine Polizistin beleidigt und ihr eine "Fehlschaltung im Gehirn" attestiert. Die Beamtin hatte den heute 54-Jährigen mit einem Kollegen aufgesucht, um seinen Führerschein wegen eines verhängten einmonatigen Fahrverbots einzuziehen. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht nun aber ein.

Außerdem hatte er die Gebühren in einem Parkhaus am Münchner Flughafen geprellt, indem er das Parkticket nicht bezahlte, sondern laut Gericht "Stoßstange an Stoßstange" hinter einem vorausfahrenden Auto durch die Schranke fuhr, um die hohen Parkgebühren zu umgehen.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 01. September 2024 | 17:15 Uhr

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