Zu viel Alkohol? Jens Lehmann: Führerschein beschlagnahmt nach Oktoberfest
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30. September 2024, 08:18 Uhr
Er war der Held der Fußball-WM 2006 - inzwischen macht Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann eher mit anderen Schlagzeilen von sich reden: In München wurde er in der Nacht zu Montag (23.09.) von der Polizei gestoppt.
Der Grund: Er war der Polizei wegen seines Fahrverhaltens aufgefallen. Vorher am Abend soll er auf der Wiesn Party gemacht haben.
"Deutlicher Alkoholgeruch"
"Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem PKW im Innenstadtbereich München am 23.09.24 gegen 01:30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen", bestätigt Staatsanwältin Juliane Grotz auf BRISANT-Anfrage.
Bei der Kontrolle sollen dann "deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang" durch die Beamten vor Ort wahrgenommen worden sein. Der Alkoholtest vor Ort war nicht verwertbar und das Ergebnis der Blutentnahme liegt noch nicht vor.
Der Lappen ist damit jedenfalls wohl erstmal weg: Der Führerschein wurde durch die Polizei "sichergestellt" und die "Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Trunkenheit im Verkehr dauern an", so die Staatsanwaltschaft München I.
Ordentlich trinken - und dann Auto fahren?
Laut Bild-Zeitung soll der 54-Jährige vor der vermeintlichen Alkoholfahrt ausgelassen im Schützenfestzelt gefeiert haben, auf den Bänken getanzt und "mehrere Biere" getrunken haben.
Noch mehr Ärger mit dem Gesetz
Es war nicht der erste Konflikt mit dem Gesetz für den ehemaligen Nationaltorhüter: Bereits 2016 war er als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt.
Damals hatte er sich geweigert, den Zusammenstoß von der Polizei aufnehmen zu lassen und war vom Amtsgericht Starnberg wegen Beihilfe zur Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
In einem weiteren Prozess war Jens Lehmann wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung angeklagt worden: Er habe einem Autofahrer an den Schal gefasst.
Der "Kettensägen-Prozess" geht weiter
Ein weiterer Vorfall aus Lehmanns jüngerer Vergangenheit wird gerade wieder ganz aktuell: Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat das Landgericht München II den Ex-Nationaltorwart zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs in zwei Fällen.
Lehmann wird dabei unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Sowohl Jens Lehmann, als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Starnberg eingelegt.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
Bild
DPA
Staatsanwaltschaft München I
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 25. September 2024 | 17:15 Uhr