Feiertagsgesetz Tanzverbot an Karfreitag: Was ist in welchem Bundesland erlaubt?
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Das lange Osterwochenende nutzen, um endlich mal wieder das Tanzbein zu schwingen? An Karfreitag ist das keine gute Idee. Denn vielerorts müssen die Clubs geschlossen bleiben. Der Grund dafür: das sogenannte Tanzverbot. Doch das wird in jedem Bundesland anders umgesetzt. Warum ist das Tanzen und Feiern an Karfreitag überhaupt verboten - und was gilt wo?

Warum gilt an Karfreitag ein Tanzverbot?
Der Karfreitag ist in der christlichen Religion der Tag, an dem Jesus gekreuzigt wurde. Für gläubige Christen ist der Freitag vor Ostern deshalb ein Tag der Trauer - und damit ein sogenannter "stiller" Feiertag. Tanzen und laute Musik sind deshalb gesetzlich verboten. Gleiches gilt für andere öffentliche Veranstaltungen wie Sport-Events oder Konzerte. Verboten werden darf quasi alles, was über den Schank- und Speisebetrieb hinausgeht.
Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen. Im Jahr 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ausnahmeregelungen im Feiertagsgesetz rechtlich möglich sind, wenn dem Schutz der "stillen Tage" andere schützenswerte Grundrechte gegenüber stehen. Ein Beispiel dafür wäre die sogenannte Versammlungsfreiheit.
Gilt das Tanzverbot auch für Privatpartys?
Prinzipiell gilt das Tanzverbot für öffentliche Veranstaltungen. Was man in seinen eigenen vier Wänden treibt, bleibt Privatsache. Allerdings nur solange sich niemand gestört fühlt. Musik ist also nur in Zimmerlautstärke gestattet.
Und: Privatpartys im Freien - d.h. im öffentlichen Raum - sind in einigen Bundesländern explizit verboten.
Tanzverbot an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag - Was gilt in welchem Bundesland?
Wie das Tanzverbot im Einzelnen umgesetzt wird, liegt in der Hand der Bundesländer. Deshalb sind mancherorts bereits ab Gründonnerstag keine öffentlichen Tanzveranstaltungen gestattet. Anderswo hat auch Karsamstag noch Ruhe zu herrschen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg greift das Tanzverbot ab Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis Karsamstag, 20:00 Uhr.
Bayern
In Bayern darf bereits ab Gründonnerstag, 02:00 Uhr nicht getanzt werden - und zwar bis Karsamstag, 24:00 Uhr.
Darüber hinaus sind musikalische Darbietungen jeglicher Art in Räumlichkeiten mit Schankbetrieb untersagt.
Berlin
Deutlich lässiger geht es in Berlin zu. Dort muss lediglich am Karfreitag und nur von 04:00 bis 21:00 Uhr mit dem Tanzen pausiert werden. In die meisten Clubs geht's sowieso erst später.
Öffentliche Sportveranstaltungen dürfen nur dann nicht stattfinden, wenn sie mit Unterhaltungsmusik und bunten Rahmenprogrammen verbunden sind.
Brandenburg
In Brandenburg gilt ein Tanzverbot ab Karfreitag, 00:00 Uhr, bis Karsamstag, 04:00 Uhr.
Bremen
In Bremen ist das Tanzverbot an Karfreitag auf 06:00 bis 21:00 Uhr beschränkt. Ansonsten gelten an den Ostertagen keinerlei Beschränkungen.
Hamburg
In Hamburg soll auf das lautstarke Tanzen und Feiern von Karfreitag, 02:00 Uhr, bis Karsamstag, 02:00 Uhr verzichtet werden. Gleiches gilt für Sportevents sowie Umzüge mit Musik.
Lediglich auf der Reeperbahn soll man es mit dem Gesetz nicht ganz so genau nehmen.
Hessen
In Hessen nimmt man es mit Tanzverbot in der Karwoche und über die Osterfeiertage besonders streng: Ab Gründonnerstag, 04:00 Uhr, bis Karsamstag, 24:00 Uhr sowie am Ostersonntag und Ostermontag von jeweils 04:00 bis 12:00 Uhr sind Tanzveranstaltungen untersagt.
Geschlossen bleiben müssen die Clubs trotzdem nicht, allerdings darf keine laute Musik laufen. Auch Veranstaltungen unter freiem Himmel sind nicht gestattet.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Tanzverbot gilt in Mecklenburg-Vorpommern von Karfreitag, 00:00 Uhr, bis Karsamstag, 18:00 Uhr.
Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es von Gründonnerstag, 05:00 Uhr, bis Karsamstag, 24:00 Uhr ein Tanzverbot.
Nordrhein-Westfalen
Von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis Karsamstag, 06:00 Uhr, sind in Nordrhein-Westfalen keinerlei öffentliche Veranstaltungen erlaubt. Auch "nicht öffentliche Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen" sind verboten.
Außerdem darf man an Karfreitag nicht umziehen.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt das Tanzverbot ab Gründonnerstag, 04:00 Uhr, bis Ostersonntag, 16:00 Uhr. Getanzt werden darf also erst wieder in den Ostermontag.
Saarland
Im Saarland gilt das Tanzverbot von Gründonnerstag, 04:00 Uhr, bis Karsamstag, 24:00 Uhr.
Sachsen
In Sachsen beschränkt sich das Tanzverbot auf den Karfreitag - von 00:00 bis 24:00 Uhr.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt muss man dem Tanzen nur an Karfreitag entsagen, ebenfalls von 00:00 bis 24:00 Uhr.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt das Tanzverbot ab Karfreitag, 02:00 Uhr, bis Karsamstag, 2:00 Uhr.
Thüringen
Tanzverbot nur am Karfreitag (0-24 Uhr)
An welchen anderen Feiertagen gilt ein Tanzverbot?
Die Karwoche ist nicht die einzige Zeit im Jahr, in der in Deutschland ein Tanzverbot gilt. Auch andere, sogenannte "stille" Feiertage sind von dieser Einschränkung betroffen. In ganz Deutschland gilt das für den Volkstrauertag und den Totensonntag.
In einzelnen Bundesländern sind Tanzveranstaltungen auch am Buß- und Bettag und zumindest zeitweise am Heiligabend nicht gestattet. In Bayern ist der Aschermittwoch fürs Clubbing tabu.
Die meisten Tage mit Tanzverboten gibt es übrigens in Hessen. Dort soll an sämtlichen kirchlichen Feiertagen von 04:00 Uhr morgens bis 12:00 mittags die Sonntagsruhe eingehalten werden.
BRISANT
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 03. April 2023 | 17:15 Uhr