GesundheitCorona-Impfschäden: Immer mehr Anträge auf Leistungen
Mehr als 192 Millionen verabreichte Impfdosen haben in Deutschland schwere Corona-Verläufe verhindert. Doch einige Menschen klagen über gesundheitliche Probleme nach der Impfung. Die Zahl der Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Corona-Impfschäden ist zwar gering, aber dennoch gestiegen. Wie können Betroffene einen Impfschaden anerkennen lassen - und was sollten sie dabei beachten?
Auf dieser Seite:
- Antrag auf Schadenersatz - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wer entscheidet, ob ein Impfschaden anerkannt wird?
- Welche Informationen müssen Betroffene einreichen?
- Welche gesundheitlichen Probleme gelten als Impfschäden?
- Wer übernimmt Behandlungskosten und Krankengeld?
- Beschwerden nach einer Corona-Schutzimpfung - wo gibt es Hilfe?
Mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen sind bislang deutschlandweit eingereicht worden. Im Juli wird ein erster Fall vor Gericht verhandelt: Eine Frau klagt gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Durch die Covid-19-Impfung soll sie unter anderem einen Herzschaden erlitten haben.
Generell gilt: Impfgeschädigte können für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten. Das gilt auch für die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe.
Antrag auf Schadenersatz nach einer Corona-Impfung - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- die Impfung wurde öffentlich empfohlen
- die Impfung war gesetzlich angeordnet
- die Schädigung hält seit mindestens sechs Monaten an
Wer entscheidet, ob ein Impfschaden anerkannt wird?
Wer durch eine Impfung bleibende gesundheitliche Schäden erleidet, hat Anspruch auf Versorgungsleistungen. Beantragt wird diese finanzielle Unterstützung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Gemeinsam mit Medizinern und Gutachtern prüft das LSJV über Befunde, Behandlungsberichte und Impfnachweise den Sachverhalt.
Welche Informationen müssen Betroffene einreichen?
Eigentlich besorgt sich das LSJV die Befunde und notwendige Unterlagen selbst. Betroffene berichten jedoch, dass ihr Schaden erst anerkannt wurde, nachdem sie selbst Gutachten geliefert hatten.
Welche gesundheitlichen Probleme gelten als Impfschäden?
Dem Paul-Ehrlich-Institut zufolge können folgende Gesundheitsstörungen als Impfschäden anerkannt werden: Myokarditis, Perikarditis, Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom, venöse Thrombosen, Hirnvenenthrombosen, idiopathische thrombozytopenische Purpura, Guillain-Barré-Syndrom und die Transverse Myelitis.
Nach Angaben des Instituts treten diese Erkrankungen selten bis sehr selten in Verbindung mit einer Corona-Impfung auf. Deshalb bedarf jeder Fall einer genauen Prüfung. Denn die gesundheitlichen Probleme könnten auch die Folge einer unerkannten Krankheit sein.
Wer übernimmt Behandlungskosten und Krankengeld, wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist?
In diesem Fall sind die Krankenkassen die erste Anlaufstelle für Betroffene. Die Bearbeitung der Anträge durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales samt Prüfung der Befunde durch Gutachter und Ärzte dauert derzeit etwa ein Jahr.
Beschwerden nach einer Corona-Schutzimpfung - wo gibt es Hilfe?
Betroffene mit dem Verdacht auf ein Post-Vac-Syndrom, also die gesundheitliche Beeinträchtigung durch eine Corona-Impfung, können sich an spezielle Abulanzen und Sprechstunden wenden.
BRISANT/dpa/rki/pei
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 18. April 2023 | 17:15 Uhr