Handstraußregel Beeren, Pilze, Bärlauch - Wieviel darf man im Wald sammeln?

Beeren, Nüsse, Bärlauch und natürlich jede Menge Pilze. Wer in den Wald geht, kann einiges herausholen. Sogar Zweige oder Moos. Doch die Frage ist: Wieviel ist eigentlich erlaubt?

Korb mit gesammelten Pilzen, im Hintergrund Wald.
Bildrechte: IMAGO / Max Stein

Grundsätzlich ist die Entnahme besonders geschützter Arten aus der Natur durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten. Aber es gibt Ausnahmen. "Wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige" dürfen "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" mitgenommen werden.

Auch die Bundesartenschutzverordnung folgt diesem Wortlaut. Steinpilz, Pfifferling, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe, Schweinsohr und Morchel dürfen Sie sammeln. Als nicht besonders geschützt gelten der Maronenröhrling und der Hallimasch. Trüffel sind selten und daher tabu.

Frau mit einer Handvoll Pilze
Eine Handvoll Pilze reicht für eine Mahlzeit. Bildrechte: imago images/Westend61

Die "Handstraußregel"

Bei Blumen wird die "geringe Menge" oft als "Handstraußregel" ausgelegt - ein Strauß, der von Zeigefinger und Daumen umschlossen werden kann. Gilt übrigens auch für Bärlauch. Bei Beeren ist das ungefähr ein Schüsselchen voll.

Seien Sie umsichtig mit Moos. Viele Arten sind geschützt und erfüllen im Wald eine wichtige Aufgabe.

Wieviel Pilze darf man sammeln?

Über den Daumen gepeilt dürfen 1-2 Kilogramm Pilze pro Person und Tag ins Körbchen wandern. Wer mehr pflückt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Mengen genau Sie sammeln dürfen.

Heidelbeeren oder Steinpilze gleich eimerweise aus dem Wald zu schaffen, um sie auf dem Markt oder an Restaurants zu verkaufen, ist natürlich verboten - dafür brauchen Sie eine Genehmigung. Diese gibt es in der Naturschutzbehörde.

Ein Schild - Pilze und Beeren sammeln verboten - an einem Waldweg in der Nähe von Simmerath  Städteregion Aachen
Das Schild ist indeutig: Hier darf nichts gesammelt werden. Bildrechte: imago images/Manngold

Achtung: Spaziert man durch Privatwald, gehören die darin befindlichen Flora und Fauna dem Eigentümer. Stehen entsprechende Hinweistafeln, die das Sammeln ausdrücklich untersagen, muss man dem Folge leisten. Sonst droht unter Umständen eine Klage!

Ebenfalls verboten ist das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks, dort, wo der Wald eingezäunt ist oder wo gerade Holz gefällt wird. Da besteht Lebensgefahr.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 30.08.21 veröffentlicht.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 22. August 2021 | 17:00 Uhr

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