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Klimaprotest mit Nachdruck: Aktivisten der "Letzten Generation" blockieren eine Autobahnausfahrt in Bayern. Bildrechte: IMAGO/aal.photo

"Letzte Generation" & Co.Blockierte Straßen, besudelte Kunst: Welche Strafen drohen den Klimaklebern?

Stand: 10. August 2023, 16:31 Uhr

Sie engagieren sich für den Klimaschutz, doch ihre Aktionen sind fragwürdig. Ob blockierte Straßen und Anschläge auf bekannte Kunstwerke, Klimaaktivisten der "Letzten Generation" greifen zu drastischen Mitteln, um ihre Forderungen durchzusetzen. Kommt ein Rettungswagen nicht durch die Sitzblockaden, könnte das sogar Menschenleben kosten. Welche Strafen drohen den Aktivisten - und weshalb reißt die Polizei sie nicht einfach von der Straße?

Mal geht es um Lebensmittelverschwendung, mal um die Klimapolitik der Bundesregierung, dann wieder um den Klimawandel im allgemeinen - seit mehr als einem Jahr sorgen Aktivisten der "Letzten Generation" für reichlich Aufmerksamkeit. Sie blockieren strategisch wichtige Straßen, indem sie sich auf der Fahrbahn festkleben. Das hat Schule gemacht. Mittlerweile greifen auch Aktivisten der Klimaschutzbewegung "Extinction Rebellion" zum Sekundenkleber.


Doch dabei scheint es nicht zu bleiben. Zuletzt wurden auch Museen und Kunstwerke immer wieder genutzt, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen. Im Dresdner Zwinger klebten sich zwei Aktivisten an den Bilderrahmen der weltberühmten Sixtinischen Madonna, im Potsdamer Museum Barberini wurde ein Monet-Gemälde mit Kartoffelbrei beworfen, zuletzt waren die Dinosaurier-Skelette im Berliner Naturkundemuseum das Ziel der Aktivisten.

Blockierte und verunreinigte Straßen, beschädigte Kunst - ist das wirklich noch "friedlicher Widerstand", wie die "letzte Generation" behauptet?

Straftat Nötigung

Die ersten Klimakleber mussten sich für ihre Taten mittlerweile vor Gericht verantworten. Dabei ging es jedoch "nur" um das Blockieren strategisch wichtiger Straßen. Den betroffenen Aktivisten wurde "Nötigung" vorgeworfen. Davongekommen sind sie mit einer niedrigen Geldstrafe und Sozialstunden, denn ein besonders schwerer Fall von Nötigung konnte vor Gericht nicht festgestellt werden.

Unter § 240 des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Mit welchen Konsequenzen die Klimakleber zu rechnen hätten, wenn durch ihre Aktionen ein Mensch zu Tode käme, weil der Rettungsweg blockiert ist, kann bislang keine Aussage getroffen werden. Ein solcher Fall ist bislang zum Glück nicht eingetreten.

Stiller Protest oder Nötigung? Eine Frage, die letztlich Gerichte klären müssen. Bildrechte: IMAGO/Die Videomanufaktur

Straftat Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

Werden Kunstwerke oder Museumsräume beschädigt, liegt der Straftatbestand einer Gemeinschädlichen Sachbeschädigung vor. Wird darüber hinaus die Ordnung eines Hauses gestört, kommt der eines Hausfriedensbruchs hinzu.

Gemeinschädliche Sachbeschädigungen werden mit Geld- und lediglich in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet. Was den Aktivisten helfen könnte: Die betroffenen Kunstwerke sind durch ihrer Aktionen bislang nicht dauerhaft beschädigt worden. Beträchtliche Sachschäden sind allerdings an Bilderrahmen und in Museumsräumen entstanden.

Ähnlich sieht es in Sachen Hausfriedensbruch aus. Selbst "Schwerer Hausfriedensbruch" wird §124 des Strafgesetzbuches zufolge mit einer Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet.

Kartoffelbrei auf Monets Heuschober: Mit dieser Aktion hat die "Letzte Generation" viele Kunstfreunde gegen sich aufgebracht. Bildrechte: dpa

Auf der Straße festgeklebt - was darf die Polizei?

"Reißt die einfach ab", fordern immer mehr Menschen, die durch Klimaaktivisten auf ihrem Arbeitsweg blockiert werden. Derweil lösen Polizeibeamte mühevoll die mit Sekundenkleber auf der Straße fixierten Aktivistenhände mit Lösungsmitteln von der Fahrbahn. Ein zeitaufwändiges Verfahren. Dennoch müssen die Beamten darauf achten, dass die Protestierenden nicht verletzt werden, wenn man sie von der Straße entfernt.

In vorübergehenden polizeilichen Gewahrsam kommen die Aktivisten nur dann, wenn von ihnen eine unmittelbare Gefahr ausgeht oder dadurch weitere Taten verhindert werden sollen. Dann spricht man von einem sogenannten Präventivgewahrsam.

Mühsam löst die Polizei die mit Sekundenkleber fixierten Aktivisten von der Straße. Bildrechte: IMAGO/Die Videomanufaktur

Verweigerung der Identitätsfeststellung

Einen Ausweis mit sich zu führen ist keine Pflicht. Das macht es den Aktivisten leicht, ihre Identität für sich zu behalten oder falsche Angaben zu machen. Fingerabdrücke zu nehmen ist der Polizei nicht immer möglich. Einige Demonstranten gehen so weit, sich die Fingerkuppen mit Sekundenkleber zu präparieren - oder sie mit Rasierklingen selbst zu verletzen. Wie die Polizei damit umgeht, ist letztlich vom Einzelfall abhängig - und außerdem ein Ermittlungsgeheimnis.

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 31. Oktober 2022 | 17:15 Uhr