
Seltene Fälle Nebenwirkungen und Impfschäden nach Corona-Impfung - Was Betroffene wissen müssen
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06. November 2023, 13:05 Uhr
Immer wieder berichten Menschen von Nebenwirkungen, die durch die Corona-Impfung hervorgerufen wurden. In den meisten Fällen sind diese leicht und von kurzer Dauer. Doch es gibt auch Betroffene, die vermuten, dass die Impfung sie längerfristig beeinträchtigen wird. Worin unterscheiden sich Impfreaktion und Impfnebenwirkung? Wer zahlt bei tatsächlichen Impfschäden und mit welcher Entschädigung können Betroffene rechnen?
192 Millionen Corona-Impfungen sind dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge bisher in Deutschland verabreicht worden. Rund 65 Millionen Menschen sind mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft, 52 Millionen Menschen haben sogar drei oder vier Impfungen. Doch nicht alle Menschen haben den Impfschutz gut vertragen.
Insgesamt wurden dem Paul-Ehrlich-Institut nach Grundimmunisierung plus Booster-Impfungen 338.333 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und 55.486 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen berichtet. Die Melderate betrug für alle Einzelfallmeldungen 1,77 pro 1.000 Impfdosen.
Häufige Impfnebenwirkungen
Die am häufigsten gemeldeten Nebenwirkungen pro 100.000 Impfungen sind nach Angaben des PEI:
- Kopfschmerzen
- Ermüdung
- Schmerzen an der Einstichstelle
- Fieber
- Schüttelfrost
- Grippeähnliche Symptome
Was ist eine Impfreaktion?
Bei der Bewertung von Reaktionen auf eine Impfung hinsichtlich möglicher Schadenersatzansprüche unterscheiden die Ständige Impfkommission (Stiko) und das Robert Koch-Institut (RKI) zwischen Impfreaktionen, (schwerwiegende) Impfnebenwirkungen und sehr seltenen Impfschäden.
Eine Impfreaktion kann sich äußern in: Kopfschmerzen, Schüttelfrost, leichtem Fieber oder Muskelschmerzen und hält wenige Stunden bis wenige Tage an. So als mache der Körper gerade eine "Mini-Grippe" durch.
Eine solche Reaktion ist erwartbar, da dem Körper Virusinformationen injiziert worden sind und er nun eine Immunabwehr aufbaut. Genau das ist Sinn und Zweck der Corona-Schutzimpfung.
Was ist eine Impfkomplikation oder Impfnebenwirkung?
Impfkomplikationen/Impfnebenwirkungen sind sehr seltene "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigungen" und der Verdacht meldepflichtig. Sie werden auch als "unerwünschte Arzneimittelwirkungen" bezeichnet.
Zu ihnen zählen Herzmuskelentzündungen und Sinusvenen- oder Hirnthrombosen. Sie waren mit den Vakzinen von Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson in Verbindung gebracht worden. Die beobachteten Herzmuskelentzündungen hatten einen milden Verlauf und heilten komplett aus.
Allerdings sind mehr als 40 Menschen deutschlandweit an einer Hinrvenenthrombose gestorben. Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind extrem selten, aber nie ganz auszuschließen. In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit von Corona-Impfstoffen und sammelt Daten.
Was sind Impfschäden?
Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Normale Begleiterscheinungen wie Ausschläge, Fieber oder Kopfschmerzen gehören also nicht dazu. Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden.
Laut Paul Ehrlich-Institut ist jede körperliche Reaktion, die von einem Versorgungsamt und einem Gutachter anerkannt wird, ein Impfschaden. Dabei muss es sich nicht um eine bekannte Nebenwirkung handeln. Jede Reaktion oder Krankheit kann als möglicher Impfschaden gemeldet werden.
Entschädigung wegen schwerer unerwünschter Nebenwirkung
Bislang haben die Bundesländer mehr als 7.693 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Das hat eine bundesweite Abfrage des ZDF ergeben.
2.459 Anträge sollen die Länder abgelehnt haben, 4.509 Anträge seien noch in der Bearbeitung.
Wie beantragt man Entschädigung bei Impfschäden?
Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Das Verfahren ist ein anderes als bei einem Verdacht auf eine Impfkomplikation, den Ärzte beim Gesundheitsamt melden müssen. Dies geschieht bei Symptomen, die über das übliche Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion hinausgehen.
Aufgrund der erforderlichen medizinischen Gutachten dauert es oft bis zu einem Jahr, bevor ein entsprechender Bescheid erfolgen kann. Ein medizinischer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden kann nur in den seltensten Fällen nachgewiesen werden.
"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz. Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu unerwünschte Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus. Der gesundheitliche Schaden muss 6 Monate nach der Impfung immer noch vorhanden sein.
Der Versorgungsanspruch soll die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens ausgleichen. Ein pauschaler Betrag, der Betroffenen zusteht, lässt sich deshalb nicht nennen. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadenersatz-Rente zwischen 164 und 854 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.
Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.
BRISANT/ZDF/pei/rki/dpa
(Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2022 erstmals veröffentlicht und am 21.08.2023 aktualisiert)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | BRISANT | 21. August 2023 | 17:15 Uhr