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In DeutschlandDiese exotischen Tiere darf man als Haustier halten

27. August 2024, 18:29 Uhr

Ein Haustier kann eine echte Bereicherung für das Familienleben sein. Doch der neueste Schrei sind: Wildtiere. Der Schwarzmarkt-Handel mit Exoten boomt. Welche Tiere darf man in Deutschland ganz legal halten, welche Arten sind verboten, und welche Auflagen gilt es zu erfüllen? Ein Überblick.

Keine einheitliche Rechtslage für Haltung von Exoten

Die Haltung exotischer Tiere in den eigenen vier Wänden ist in Deutschland weitgehend erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel Vogelspinnen, Affen oder Warane. Eine bundesweite Nachweispflicht, dass exotische Tiere artgerecht gehalten werden, gibt es nicht. Es sei denn, es handelt sich um ein artengeschütztes Tier. Dann greift das Washingtoner Artenschutzabkommen, das vor allem die Ausfuhr der Tiere regelt.

Für einige dieser Arten gilt, dass sie nicht von Privatpersonen gehalten werden dürfen. Dazu gehören alle Walarten, alle Meeresschildkröten, einige Affenarten, einige Bären- und Katzenarten, bestimmte Papageien, Greifvögel, Eulen und Kraniche, verschiedene Landschildkrötenarten, Krokodile und mehrere Schlangenarten.

Aber: Einige Tiere dürfen trotzdem privat gehalten werden. Nämlich dann, wenn sie aus einer Nachzucht stammen. Der Halter muss dann einen Herkunftsnachweis vorlegen können und jeden Kauf und Verkauf der Naturschutzbehörde melden. Es ist also durchaus möglich, einen ausgewachsenen Alligator, einen Schimpansen, ein Känguru oder sogar einen Schneeleoparden zu halten.

Selbst einen Alligator als Haustier zur halten, ist in Deutschland kein Ding der Unmöglichkeit. Bildrechte: imago images / ingimage

Invasive Tierarten in Deutschland verboten

Ausdrücklich verboten ist nur die Haltung vieler invasiver Arten. Das bedeutet, dass sie einheimische Arten verdrängen oder Krankheiten einschleppen können. Beispiele sind der amerikanische Biber, der Waschbär und die Rotwangen-Schmuckschildkröte.

Was gilt in welchem Bundesland?

Die Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren sind in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz geregelt. Wie diese von den zuständigen Behörden ausgelegt und kontrolliert werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Als Haustiere zwar der neueste Schrei, aber eigentlich ungeeignet: Otter. Bildrechte: imago images / blickwinkel

Özdemir fordert Verbote

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und andere europäische Länder haben bereits im Jahr 2023 ein Verbot der privaten Haltung exotischer Tiere gefordert. Sie wollen eine Positivliste einführen, die schutzbedürftige Tiere in Privatbesitz verbietet. Nur Tiere, die auf dieser Liste stehen, dürfen dann noch gehalten werden. Länder wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande haben bereits eine solche Liste.

Tierschutzorganisationen begrüßten die Forderung Özdemirs und der EU, forderten den Minister aber auch auf, mehr Tempo zu machen - und unabhängig von der EU nationale Verbote durchzusetzen.

Exotische Haustiere sind in den sozialen Netzwerken der Hit. Das Wohl der Tiere spielt dabei kaum eine Rolle. Bildrechte: IMAGO / agefotostock

Den Tieren zuliebe verzichten...

Wer ein Herz für Tiere hat, sollte auf die Haltung exotischer Haustiere verzichten. Zum einen können nur die wenigsten Halter eine artgerechte Unterbringung ihrer Schützlinge gewährleisten, zum anderen fördert man damit - wenn auch ungewollt - die Plünderung von Wildbeständen. Denn die Nachfrage nach exotischen Tieren ist mittlerweile so groß, dass die importierten "Nachzuchten" in Wirklichkeit gar keine sind.

Und: Die meisten Arten sind für die Privathaltung nicht geeignet. Viele der einst niedlichen Jungtiere werden groß, wild, gefräßig - und teuer. Da stoßen die Halter schnell an ihre Grenzen.

Vermieter und Haftung

Was man bei der Anschaffung eines Tieres außerdem nicht vergessen sollte: Wer zur Miete wohnt, ist verpflichtet, den Vermieter um Erlaubnis für den exotischen Mitbewohner zu fragen. Auch dann, wenn es sich um eine Spinne oder Schlange handelt, die eigentlich in einem Terrarium lebt. Denn es handelt sich nicht um ein gewöhnliches "Kleintier".

Und: Grundsätzlich haften Tierhalter für ihre tierischen Schützlinge - auch wenn es sich um einen Puma oder Alligator handelt. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch §833.

HinweisDieser Artikel wurde am 27.01.2023 zum ersten Mal veröffentlicht.

Quellen und weiterführende Links

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 27. August 2024 | 17:15 Uhr