Wirklich krank oder Simulant? Kontrollbesuche bei Krankschreibung: Das darf der Chef
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02. Oktober 2024, 18:47 Uhr
"Mensch, wie geht es Dir denn? Ich hab gehört, Du bist krank? Brauchst Du irgendwas?" Wie nett von demjenigen, der fragt. Da würde man ja erstmal nichts Böses dahinter vermuten. Was aber, wenn der Fragende der eigene Chef ist - der eventuell vermutet, dass man gar nicht krank ist und einfach "blaumacht"?
Und was, wenn der Chef oder die Chefin unangekündigt vor der Tür steht? Das deutsche Arbeitsrecht kennt solche Fälle.
Hausbesuche vom Arbeitgeber sind nicht grundsätzlich verboten, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Allerdings kommt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst mal ein sehr hoher Beweiswert zu. Der Arbeitgeber benötigt daher einen triftigen Grund, warum er weitere Nachforschungen anstellt."
Nur das ärztliche Attest anzuzweifeln, ist zu wenig.
Besuch darf nicht der Kontrolle dienen
Den Vorgesetzten sind also auch Grenzen gesetzt, deshalb sollte der Hausbesuch gar nicht erst Kontrollbesuch heißen. Dazu rät jedenfalls Rechtsanwalt Peter Mayer: "Ich [als Arbeitgeber] würde dann behaupten, ich möchte mich vergewissern, dass alles in Ordnung ist, vielleicht fragen, ob ich helfen kann. Das ist dann möglicherweise zwar eine Scheinbegründung, aber grundsätzlich kann ein Arbeitgeber auch ohne Ankündigung einen Arbeitnehmer aufsuchen und sagen: 'Wie geht's dir denn?'"
Auch telefonisch darf sich der Chef erkundigen.
Bei "Blaumachen" droht eine Abmahnung
Klare Sache also: Der Chef oder die Chefin darf krankgeschriebene Mitarbeiter zu Hause besuchen - auch unangekündigt. Hereinlassen muss man den Chef aber trotzdem nicht. Und den Grund für die Krankheit muss man auch nicht verraten. Kranksein ist Privatsache.
Wird man dennoch beim "Blaumachen" erwischt, droht eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. September 2024 | 17:15 Uhr