Enttäuschende Bescherung Was gilt beim Umtausch von Geschenken?
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26. November 2024, 16:54 Uhr
Ob Weihnachtsgeschenke oder Schnäppchen im Winterschlussverkauf: Die Rechte der Kundinnen und Kunden sind immer dieselben. Einen Unterschied macht jedoch die Frage, wo man die Ware gekauft hat. Denn: Beim Online-Shopping gelten andere Regeln als im Geschäft vor Ort.
Wie lange kann man Geschenke umtauschen oder zurückgeben?
Fakt ist: Hat man etwas im Geschäft gekauft, gibt es kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe! Die meisten Händler zeigen sich jedoch kulant und nehmen Waren 14 Tage nach Kauf wieder zurück, wenn man den Kassenzettel vorweisen kann und die Ware intakt ist.
Anders sieht es hier bei Geschenken aus dem Internet aus. Hier gilt eine 14-tägige Rückgabemöglichkeit. Kundinnen und Kunden können demnach Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Kauf zurücksenden. Zudem ist hier eine Originalverpackung bei der Retoure oder beim Umtausch laut Gesetz nicht notwendig.
Wie lange muss ich Originalverpackungen aufheben?
Laut Gesetz muss beim Onlinekauf keine Originalverpackung aufgehoben werden. Die Händler müssen innerhalb der Widerrufsfrist, also bis zu 14 Tage nach Kauf, die Ware auch ohne Originalverpackung zurücknehmen.
Ausnahmen hierbei stellen nur bestimmte Warengruppen dar, wie zum Beispiel CDs, DVDs, frische Lebensmittel oder Maßkleidung. Auch durch Entfernen der Originalverpackung bzw. des Siegels kann das Widerrufsrecht bei diesen Geschenken erlöschen.
Händler müssen Retouren oder Umtausch der Online-Ware ohne Originalverpackung zulassen. Dennoch ist es ratsam, die Originalverpackung sperriger und zerbrechlicher Dinge aufzubewahren, da Kundinnen und Kunden bei der Rücksendung dafür sorgen müssen, dass die Ware sachgemäß verpackt ist.
Gutschein statt Kaufpreis
Beim Kauf im Geschäft kann es dazu kommen, dass der Händler zwar die Ware zurücknimmt, die Kundin oder der Kunde jedoch nicht den Kaufpreis, sondern einen Gutschein bekommt.
Wer einen bekommt oder verschenkt, sollte jedoch wissen: Ein Gutschein kann ablaufen. Allerdings beginnt die dreijährige Frist immer erst ab Ende des Kaufjahres. Sind die drei Jahre nach Kauf aber wirklich vorbei, ist der Gutschein abgelaufen.
Ein Beispiel: Sie bekommen zum Geburtstag einen Gutschein, der im Mai 2022 erworben wurde. Diesen Gutschein müssen Sie bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einlösen.
Vorab informieren
Wer seinen Liebsten also zu Weihnachten oder anderen Anlässen eine Freude machen möchte, sollte sich unbedingt vorab über Rückgabe- und Umtauschmodalitäten der jeweiligen Händler informieren.
(Dieser Artikel wurde erstmals am 22.12.2022 veröffentlicht und am 26.11.2024 aktualisiert.)
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 24. Dezember 2022 | 17:00 Uhr