SturmtiefWann zahlt die Versicherung bei Sturm?
Wer haftet, wenn der eigene PKW durch Äste oder herumwirbelnden Hausrat beschädigt wird - und wann zahlt die Versicherung für Sturmschäden am Eigenheim? Was muss man als Versicherungsnehmer dabei unbedingt beachten? BRISANT hat nachgehakt.
Sturm- und Unwetterschäden: Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, eingestürzte Kamine - gut 70 Prozent der Schäden, die durch Unwetter verursacht werden, entstehen an Gebäuden. Für die kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf.
Erfüllt sein muss jedoch eine Bedingung: Ein "Sturm" liegt ab Windstärke acht vor, also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde. Auskunft zur Stärke eines Sturms bekommt man über den Deutschen Wetterdienst, auch vergleichbare Schäden in der Nachbarschaft können als Beweismittel herangezogen werden.
Versichert ist, was in der Versicherungs-Police steht
Natürlich haftet eine Versicherung nur für das, was in der Police steht. Sprich: Sind Stürme und Hagelschäden in der Police zu finden, dann werden die dadurch verursachten Schäden reguliert. Allerdings nur für die Gebäudeteile, die in der Police stehen. Daher sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass sie auch für Nebengebäude wie Garage oder Gartenhaus greift.
Um bei Überschwemmungen und Erdrutschen abgesichert zu sein, benötigen Hausbesitzer eine zusätzliche Elementarschaden-Versicherung. Auch eine zusätzliche Glasversicherung sollte man, je nachdem wie das eigene Haus beschaffen ist, in Betracht ziehen.
Schäden im Gebäudeinneren: Ein Fall für die Hausratversicherung
Hat der Sturm auch im Gebäudeinneren Schäden verursacht, kommt dafür normalerweise die Hausratversicherung auf. Es sei denn, man hat den Schaden - zumindest zu einem Teil - selbst zu verantworten.
Wenn das gute Porzellan vom Tisch gefegt wird, weil man trotz des Sturms die Fenster nicht geschlossen hat, dann zahlt die Versicherung natürlich nicht. Schlägt ein Blitz in das Haus ein und legt die elektrischen Geräte lahm, ist - je nach Police - ebenfalls die Hausratversicherung zuständig.
Hagel & Co.: Unwetterschäden am Auto
Grundsätzlich übernehmen sowohl die Teilkasko- als auch die Vollkaskoversicherung einen Sturmschaden am Auto. Allerdings greift die Teilkaskoversicherung - wie die Gebäudeversicherung - erst bei Unwettern ab Stufe 8, die Vollkasko auch darunter.
Zurückstufungen wegen Inanspruchnahme einer Leistung sind nicht zu befürchten. Es sei denn, der Fahrer trägt Schuld am Schaden. Wer aufgrund eines Unwetters einen Unfall baut, benötigt eine Kfz-Vollkaskoversicherung, damit der Schaden reguliert wird.
Worauf muss ich nach einem Schaden achten?
Egal, ob bei Auto- oder Immobilienschäden, die Meldung an die zuständige Versicherung sollte so schnell wie möglich erfolgen! Dazu zählen auch die Angabe des genauen Ortes (bei einem Schaden am Auto) und die Uhrzeit, zu der der Schaden passiert ist, damit die Versicherung die Situation mithilfe des Wetteramtes nachvollziehen kann. Wichtig ist außerdem, den Schaden zu dokumentieren (Fotos, eine Liste der beschädigten Gegenstände, Zeugen).
Achtung: Schadensminderungspflicht!
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Das nennt man "Schadensminderungspflicht". Das kann beispielsweise heißen, ein abgedecktes Dach notdürftig mit einer Plane abzudecken, um ein weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern, oder ein kaputtes Fenster provisorisch zu verschließen.
Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Spuren des Schadens nicht beseitigt werden. Denn es kann sein, dass die Versicherung einen Sachverständigen vorbeischickt, um den Schaden zu begutachten.
Kann es sein, dass ich für Sturmschäden anderer aufkommen muss?
Wenn man das eigene Dach oder die eigenen Bäume im Garten nicht ordentlich gesichert und kontrolliert hat, kann es sein, dass man einen Schaden verschuldet und schließlich begleichen muss.
Fällt der seit Monaten morsche Baum während eines Unwetters auf des Nachbarn Auto, dann ist man in der Haftung. Gleiches gilt für einen schlecht gesicherten Blumentopf, der vom Balkon geweht wird. Für solche Fälle ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung zu haben.
(Dieser Artikel wurde zuerst am 27.03.2022 veröffentlicht und zuletzt am 28.11.2024 aktualisiert.)
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 08. April 2022 | 17:15 Uhr