
Startschuss 2025 Kindergrundsicherung statt Kindergeld - Was bedeutet das für Familien?
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19. Oktober 2023, 10:53 Uhr
Deutschland hat ein Problem mit Kinderarmut. Mehr als jedes fünfte Kind soll davon betroffen sein. Inflation und Energiekrise könnten die Situation weiter verschärfen. Abhilfe schaffen und vieles vereinfachen soll ab 2025 die Kindergrundsicherung. Die soll künftig jedes Kind erhalten - aber nur bis zu einem bestimmten Betrag. Was genau ist vorgesehen?
Was ist die Kindergrundsicherung?
Dass die Kindergrundsicherung kommen soll, darauf haben sich die Regierungsparteien bereits in ihren Koalitionsverhandlungen grundsätzlich geeinigt. Dennoch gab es Streit um die erwartbaren hohen Kosten, der nun aber nach langem Hin und Her beigelegt wurde.
Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 mehr Ordnung und Übersicht in das System der verschiedenen staatlichen Leistungen für Kinder und Familien bringen. Das lässt sich der Staat im Startjahr 2025 2,4 Milliarden Euro kosten. Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch werden dann in der Kindergrundsicherung, für die die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig sein wird, gebündelt.
Diese wird sich aus zwei Teilen zusammensetzen: einem fixen Grundbetrag und einem flexiblen Zusatzbetrag. So soll sichergestellt werden, dass Anspruchsberechtigte bekommen, was ihnen zusteht.
Weshalb wird die Kindergrundsicherung eingeführt?
Helfen soll die Kindergrundsicherung vor allem finanziell weniger gut gestellten Familien. Denn die mussten bislang allerhand Anträge stellen, um Zuschüsse für ihre Kinder zu bekommen. Das hat dazu geführt, dass bis zu 70 Prozent der Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht geltend gemacht haben - zu Lasten der Kinder.
Die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Situation der betroffenen Familien verbessern. Denn Kinder, die in Armut aufwachsen, haben deutlich schlechtere Zukunftschancen. Dem will man nun begegnen.
Grund- und Zusatzbetrag: Mit wieviel Geld können Familien rechnen?
Der Grundbetrag der Kindergrundsicherung soll das heutige Kindergeld ablösen, also mindestens 250 Euro im Monat pro Kind betragen. Geplant ist zudem, dass es regelmäßig Anpassungen nach oben gibt, je nachdem wie viel teurer das Leben in Deutschland wird und wie viel Geld Menschen vor diesem Hintergrund mindestens zum Leben brauchen.
Der Grundbetrag soll als ein "Garantiebetrag" nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden.
Obendrauf kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbeitrag, nach Alter gestaffelt und je nach Einkommenssituation der Eltern. Je weniger sie verdienen, desto höher soll er ausfallen.
Wer bekommt die Kindergrundsicherung?
Wie auch das Kindergeld, sollen alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren die Kindergrundsicherung erhalten. Wer danach eine Ausbildung macht, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Studierende werden sogar bis zum 27. Lebensjahr unterstützt.
Volljährige Kinder, die studieren oder eine Ausbildung machen, sollen den Betrag direkt erhalten.
Wie beantragt man die Kindergrundsicherung?
Ganz ohne Anträge kommt auch die Kindergrundsicherung nicht aus. Zeitgleich mit der Einführung der Leistung soll ein Online-Portal entstehen, auf dem das Geld möglichst einfach beantragt werden kann.
Einkommensnachweise sollen dann direkt vom Finanzamt beigesteuert werden.
(Dieser Artikel wurde am 06.03.23 zum ersten Mal veröffentlicht und am 28.08.23 aktualisiert.)
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
dpa
afp
Deutschlandfunk Kultur
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 28. August 2023 | 17:15 Uhr