Organspende-Operation
Anderen Menschen mit den eigenen Organen ein neues Leben zu schenken, ist nicht erst nach dem eigenen Ableben möglich. Bildrechte: colourbox

Organspende Leber, Niere, Lunge: Wie funktioniert eine Lebendorganspende?

17. September 2024, 17:59 Uhr

Anderen Menschen mit den eigenen Organen ein neues Leben zu schenken, ist nicht erst nach dem eigenen Ableben möglich. Zahlreiche menschliche Organe können zumindest in Teilen auch als Lebendspende weitergegeben werden. Was genau ist eine Lebendorganspende, welche Voraussetzungen muss ein potentieller Spender erfüllen - und was sollte man im Vorfeld beachten? Ein Überblick.

Was ist eine Lebendspende?

Als Lebendspende wird die Übertragung eines Organs bzw. eines Teilorgans von einem lebenden Spender oder einer Spenderin auf eine Empfängerin oder einen Empfänger bezeichnet.

Welche Organe können lebend gespendet werden?

In Deutschland werden derzeit Nieren und Teile der Leber von Lebendspendern übertragen. Aus medizinischer Sicht ist auch die Übertragung eines Lungenteils, eines Teils des Dünndarms sowie der Bauchspeicheldrüse möglich. In Deutschland werden letztere allerdings nicht als Lebendspende transplantiert.

Welchen gesetzlichen Regeln unterliegt eine Lebendspende?

Die Organentnahme bei Lebendspenderinnen wird wie bei toten Organspendern durch das Transplantationsgesetz reguliert. Eine Lebendspende ist der postmortalen nachgeordnet. Das heißt, eine Lebendspende findet nur statt, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein passendes Spenderorgan eines verstorbenen Menschen zur Verfügung steht. Die Regelung soll den physischen wie psychischen Schutz eines möglichen Lebendspenders sicherstellen, da eine Organentnahme einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Spenderin darstellt.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Lebendspende erfüllt sein?

  • Die Lebendspenderin muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
  • Im Vorfeld muss eine vollständige Risikoaufklärung über die Organentnahme stattgefunden haben.
  • Der Lebendspender muss in die Organentnahme eingewilligt haben.
  • Die Lebendspenderin muss aus ärztlicher Sicht dazu geeignet sein.
  • Das Risiko für den Lebendspender darf nicht über die Operation an sich hinausgehen. Es dürfen durch die Organentnahme keine unmittelbaren schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen über mögliche unmittelbare Folgen hinaus für die Spenderperson entstehen.
  • Zum Zeitpunkt der Transplantation darf kein postmortal entnommenes passendes Spenderorgan vorhanden sein. Um diese Überprüfung gewährleisten zu können, muss die Empfängerin des Spenderorgans auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.
  • Spenderperson sowie ggf. der Empfänger eines Lebendorgans müssen sich im Vorfeld bei einer Lebendspendekommission (einer nach dem jeweiligen Landesrecht unabhängigen Kommission – überwiegend bei den Landesärztekammern ansässig) vorstellen.

Worüber muss die Spenderperson aufgeklärt werden?

Ärztlich ist die spendende Person über folgende Aspekte aufzuklären:

  • Zweck und Art des Eingriffs
  • die Untersuchungen sowie das Recht, über die Ergebnisse der Untersuchungen in Kenntnis gesetzt zu werden
  • Schutzmaßnahmen, die der Spenderin selbst dienen und mögliche Folgen durch die Organ- oder Gewebeentnahme für die Gesundheit des Spenders
  • Ärztliche Schweigepflicht
  • Die zu erwartende Erfolgsaussicht der Spende und die Bedeutung, die der Spender dieser womöglich beimisst
  • Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
  • Die Tatsache, dass eine Einwilligung der Spenderperson für die Organ- oder Gewebeentnahme unabdingbar ist. Diese muss schriftlich vorliegen, unterschrieben von Spenderin, dem Aufklärer sowie einer weiteren Arztperson. Sie muss die versicherungsrechtliche Absicherung gesundheitlicher Risiken beinhalten und kann jederzeit seitens des Spenders zurückgezogen werden.

Wer kann Lebendspenderin werden?

Eine Organübertragung von einem lebenden Spender ist nur möglich an:

  • Verwandte ersten oder zweiten Grades
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner / Lebenspartnerin
  • Verlobte
  • andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen

Wer zahlt die Kosten einer Lebendspende?

Die anfallenden Kosten für Voruntersuchungen, Transplantation, stationären Aufenthalt und gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge des Spenders trägt die Krankenkasse der Empfängerin.

An wen wenden sich Menschen, die eine Lebendspende erwägen?

Zunächst ist die Ärztin oder der Arzt eines Transplantations- oder Dialysezentrums, in dem der nahestehende Mensch betreut wird, der Ansprechpartner für das Anliegen. In diesem Gespräch erfolgt die erste Einschätzung darüber, ob eine Lebendspende überhaupt in Frage kommt.

Schnellere Hilfe durch Überkreuzspende?

Laut der medizinischen Hochschule Hannover warten derzeit mehr als 6.500 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine Spenderniere (Stand 2024). Die aktuelle Wartezeit auf eine postmortal gespendete Niere beträgt im Durchschnitt sechs bis acht Jahre.

Künftig soll es mehr Möglichkeiten geben, eine Spenderniere zu erhalten – durch die sogenannte "Überkreuz-Lebendnierenspende". Einen Gesetzentwurf dazu hat das Kabinett beschlossen, noch ist offen, ob der Bundestag zustimmt (Stand: September 2024).

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Wie funktioniert die Überkreuzspende?

Spender oder Spenderin kann bisher nur eine nahestehende Person sein. Manche Spender-Empfänger-Paare sind jedoch nicht kompatibel. Bei ihnen ist eine Organtransplantation nicht möglich - zum Beispiel bei Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeiten. Hier soll künftig die Überkreuzspende möglich sein: Dabei werden zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht und können dann sozusagen "über Kreuz" spenden.

Dazu soll ein nationales Programm zur Überkreuz-Lebendspende und ein Pool von inkompatiblen Organspenderpaaren aufgebaut werden. Aus diesem Pool werden kompatible Organspenderinnen und -spender sowie Organempfängerinnen und -empfänger ermittelt.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 08. September 2021 veröffentlicht und am 17.09.2024 aktualisiert.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 08. September 2021 | 17:15 Uhr

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