Ohne KostenWie bekomme ich Einsicht in meine Patientenakte?
Was hatten wir beim letzten Mal besprochen? Welche Medikamente sollen wie oft genommen werden? Hatten Sie schon eine Überweisung? Auch der beste Arzt und die beste Ärztin kann sich nicht alle Details merken - und Patienten meistens auch nicht. Dafür gibt es die Patientenakte, die jeder Arzt und jede Ärztin führt.
Was steht eigentlich in der Patientenakte?
In der Akte stehen wichtige Dinge wie z.B. Vorerkrankungen, Diagnosen, Medikamente oder Arztbriefe. Fachkundige Patienten kommen so auch Fehldiagnosen oder unzulässig abgerechneten Untersuchungen auf die Schliche.
Viele Patienten denken, dass die Patientenakte irgendwie geheim ist. Doch das Gegenteil ist der Fall: Jeder darf seine Patientenakte einsehen und sich sogar Kopien davon machen lassen! Ist man bei einer guten Arztpraxis gelandet und hat ein vertrauensvolles Verhältnis zum Arzt, sollte die Herausgabe der Patientenakte kein Problem sein.
Begründung unnötig
Wofür man die Patientenakte braucht, muss nicht begründet werden. Wer aber die Zweitmeinung eines anderen Arztes braucht und darüber offen redet, kommt vielleicht Missverständnissen zuvor.
Aktuelles Urteil: Erste Kopie ist kostenlos
Wichtig zu wissen: Ärzte sind nicht verpflichtet, das Original der Patientenakte herauszugeben. Deshalb ermöglichen manche Arztpraxen Einsicht in die Akte in den Räumen der Praxis. Außerdem kann man sich eine Kopie der Akte erstellen lassen. Die erste Kopie ist auf jeden Fall kostenlos, hat der Europäische Gerichtshof im Oktober 2023 geurteilt.
Musterbrief der Verbraucherzentrale hilft
Möchte die Arztpraxis die Patientenakte nur auf schriftliche Anweisung herausgeben bzw. die Kopie erstellen, kann man den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Sollte der Arzt oder die Ärztin darauf nicht reagieren, rät der Verein "Unabhängige Patientenberatung Deutschland e.V.", sich Unterstützung von einem Anwalt oder der Landesärztekammer zu holen.
Darum kann sich der Arzt verweigern
Verweigert der Arzt die Herausgabe der Patientenakte komplett, braucht er dafür wichtige Gründe. Zwei Gründe werden akzeptiert: 1.) Die Patientenakte enthält Informationen über den Gesundheitszustand, die dem Patienten erheblich schaden könnten und ihn so z.B. zum Selbstmord bewegen könnten. 2.) Die Patientenakte enthält Informationen über Dritte, die geheim sind.
Der Arzt muss auf jeden Fall begründen, warum er die Akte nicht herausgibt.
(Dieser Artikel wurde erstmals am 23.11.23 veröffentlicht)
Quellen und weiterführende Links:
BRISANT
Verbraucherzentrale
Bundesgesundheitsministerium
AOK
Unabhängige Patientenberatung Deutschland e.V.
MDR
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 23. November 2023 | 17:15 Uhr