Von wegen Bettruhe! Was darf man, wenn man krankgeschrieben ist?
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30. September 2024, 08:21 Uhr
Zwei wichtige Grundsätze gelten im deutschen Arbeitsrecht: Erstens ist man nicht "krankgeschrieben", auch wenn es umgangssprachlich so heißt, sondern "arbeitsunfähig". Zweitens muss man alles tun, damit man wieder arbeitsfähig wird. Heißt im Umkehrschluss: Man muss alles unterlassen, was den Prozess der Genesung behindert oder verlangsamt. Soweit, so einfach.
Manchmal heilsam: ein Abend mit Freunden
Die Gewerkschaft IG Metall schreibt auf ihrer Internetseite zum ersten Punkt, dass man sich aber trotz Arbeitsunfähigkeit privat nicht einschränken muss. Zitat: "Ein gemeinsamer Abend mit Freunden steht etwa der Heilung von psychischen Erkrankungen nicht im Weg, im Gegenteil: er hilft eher dabei. Ähnlich ist es mit Sport: Leichte Übungen oder Spaziergänge, die helfen, wieder schmerzfrei zu arbeiten, sind erlaubt."
Shoppingtour in der Stadt?
Selbst Kinobesuche mit einem gebrochenen Arm sind demnach möglich, wenn der Arzt keine strenge Bettruhe verschreibt - was eh nur selten der Fall ist. Einkäufe im Supermarkt und der Gang zu Apotheke sind sowieso nie verboten. Ausgedehnte Shoppingtouren in der Stadt dagegen können problematisch werden. Im Zweifelsfall einfach den Arzt fragen, was individuell erlaubt ist.
Auch kurze Urlaube sind nach Rücksprache drin, genauso z.B. wie der Aufenthalt bei Freunden, wenn sie woanders wohnen und sich um einen kümmern können.
Unternimmt man allerdings auf eigene Faust Sachen, die den Heilungsprozess eher behindern (z.B. mit Fieber zu einem Rockkonzert gehen) kann das Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn der davon erfährt. Entscheidend ist hier vor allem die Art der Erkrankung (die der Arbeitgeber ja aus rechtlichen Gründen nicht wissen darf): Handelt es sich z.B. um eine psychische Erkrankung, kann der Besuch eines Rockkonzerts sich positiv auf die Heilung auswirken.
Urteil: Depressiver darf zur Party
Schlagzeilen machte im November 2023 ein Fall aus Österreich: Einem Mann, der mit Depressionen arbeitsunfähig geschrieben wurde, wurde gekündigt, weil Party-Fotos von ihm aufgetaucht waren. Der Oberste Gerichtshof Österreichs urteilte, dass die Kündigung unzulässig ist, weil die Teilnahme an der Party den Therapieerfolg des Mannes nicht beeinträchtigt habe, so die Begründung.
Aber: Solche juristischen Auseinandersetzungen sind oft unnötig, wenn beide Seiten offen miteinander umgehen und die Dinge mit gesundem Menschenverstand regeln.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. September 2024 | 17:15 Uhr