Eine Zahnärztin behandelt einen Patienten
Bei Kontrollen kann auffallen, dass Patienten eine Zahnfüllung brauchen. Bildrechte: IMAGO/Pond5 Images

Ab Januar Amalgam-Verbot: Was sich für Kassenpatienten ändert

03. Dezember 2024, 08:39 Uhr

Ab Januar sind Amalgam Füllungen verboten. Ein gesetzlich versicherter Kassenpatient bekommt eine Alternative bezahlt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Amalgam Verbot.

Warum werden Amalgam-Füllungen verboten?

Die EU hat sich darauf geeinigt, Amalgam zu verbieten. Als Grund wird vor allem der Umweltschutz genannt. Amalgam enthält Quecksilber, ein giftiges Metall, das vollständig aus der Umwelt entfernt werden soll.

Gesundheitliche Bedenken bestehen aber nicht. Menschen, die eine Amalgam-Füllung im Mund haben, müssen sich keine Sorgen machen.

Ab wann tritt das Verbot in Kraft?

Bereits im Februar hat sich die EU zur sogenannten Quecksilber-Verordnung geeinigt. Ab Januar 2025 wird diese in Kraft treten. Dann soll Quecksilber aus der Umwelt verschwinden.

Ab dann ist auch das Dentalamalgam verboten und Zähnärztinnen und Zahnärzte müssen Alternativen anbieten.

Illustration - Backenzähne mit Amalgam-Füllung
Amalgam-Füllungen waren in den letzten Jahren bereits eher die Ausnahme. Bildrechte: IMAGO / Depositphotos

Was bedeutet das Verbot für Kassenpatienten?

Die Krankenkassen haben angekündigt, auch weiterhin kostenlose Zahnfüllungen anzubieten. Bereits jetzt besteht schon längst nicht mehr jede Füllung aus Amalgam. Die angepassten Regelungen sorgten dafür, "dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen" versorgt würden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Christoph Benz, Chef der Bundesärztekammer, sagte MDR Aktuell, dass aktuell nur jede 33. Füllung aus Amalgam sei. Das wird sich in Zukunft also weiter verringern, gravierende Auswirkungen wird das Verbot aber nicht haben.

Welche Alternativen gibt es?

Eine Alternative ist Kunststoff oder eine Mischung aus Kunststoff und Glas- und Quarzteilchen. Der ist zahnfarben und fällt nicht so sehr auf wie eine Amalgam-Füllung. Allerdings kann das Material im Zahn schrumpfen. Dadurch können Lücken entstehen - der perfekte Ort für Karies. Kunststoff-Füllungen müssen daher erneuert werden.

Andere Alternativen sind Keramik oder Gold. Keramik ähnelt auch der Farbe der Zähne. Gold ist auffälliger, aber lange haltbar und deshalb gut geeignet. Diese Füllungen sind aber deutlich teurer.

Ein Gold-Inlay, auf einer Folientüte liegend
Gold-Inlays sind teurer, aber lange haltbar. Bildrechte: IMAGO/Zoonar

Welche Füllung wird künftig bezahlt?

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sagt, dass die Krankenkassen "geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen" anbieten werden. Dadurch könnten Kassenpatientinnen und -patienten auch weiterhin "qualitätsgesichert versorgt werden", ohne zuzahlen zu müssen. Welcher Stoff in Zukunft angeboten wird, ist allerdings noch nicht klar.

Gibt es Ausnahmen zum Amalgam-Verbot?

Ja. Bisher wurde Amalgam vor allem bei Narkosebehandlungen, bei Menschen mit Behinderungen und bei pflegebedürftigen Senioren als Füllung eingesetzt. In diesen Fällen muss meist schnell gearbeitet werden, Speichel kann dabei nicht immer komplett abgesaugt werden. Amalgam war da bisher die beste Alternative. In solchen Fällen soll Amalgam auch weiterhin zum Einsatz kommen dürfen.

Ein Zahnarzt begutachtet die Zähne einer Frau, während eine Zahnarzthelferin mit einem Absauger assistiert. 3 min
Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Benjamin Nolte
3 min

MDR AKTUELL Fr 29.11.2024 14:21Uhr 03:15 min

Audio herunterladen [MP3 | 3 MB | 128 kbit/s] Audio herunterladen [MP4 | 6 MB | AAC | 256 kbit/s] https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/beste/audio-amalgam-zahnfuellung-verbot-ostdeutschland-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 27. November 2024 | 17:15 Uhr

Weitere Themen