
Nach den Erdbeben Verwandte aus der Türkei nach Deutschland holen - so geht's
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16. Februar 2023, 18:41 Uhr
Viele Überlebende der Erdbeben in der Türkei und in Syrien sind noch immer ohne Wohnung, schlafen auf der Straße. Um ihnen zu helfen, soll die Einreise für Betroffene jetzt "unbürokratisch" erleichtert werden - wenn sie Verwandte in Deutschland haben. Wie soll das ablaufen?
Neben Hilfslieferungen in die betroffenen Gebiete will die Bundesregierung Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien "unbürokratisch, aber weiter geordnet" aufnehmen. Vorraussetzung dafür ist, dass die Menschen Verwandte in Deutschland haben, die für sie bürgen. Ein Visum brauchen sie aber auch. Hier finden Sie weitere Antworten auf wichtige Fragen zur "unbürokratischen Hilfe".
Welche Verwandten dürfen nach Deutschland geholt werden?
In Deutschland lebende Türken und Syrer können Verwandte ersten und zweiten Grades nach Deutschland einladen. Das sind Eltern und Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkel. Cousinen, Cousins, Tanten und Onkel darf man nicht einladen. Das Visum muss bei der deutschen Botschaft beantragt werden - in Syrien ist die aber geschlossen.
Wovon sollen die Aufgenommenen in Deutschland leben?
Für Lebenshaltungskosten wie Wohnung, Verpflegung aber auch ärztliche Behandlungen oder eine eventuelle Abschiebung, sollten die Aufgenommenen die Ausreise später verweigern, müssen die hier lebenden Verwandten aufkommen. Dafür müssen sie eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" abgeben und unter Umständen auch eine Kaution auf einem Sperrkonto hinterlegen. Wie hoch diese Kosten im Zweifelsfall werden können, lässt sich nicht voraussagen.
Die Verpflichtungserklärung muss bei den kommunalen Ausländerbehörden ausgefüllt werden - die allerdings sind oft überlastet, Termine schwierig zu bekommen. Zudem muss geprüft werden, ob der Unterzeichner der Erklärung zahlungsfähig wäre.
Wie lange dürfen die Menschen hierbleiben?
Die Visa sollen für 3 Monate gelten. Das Auswärtige Amt verlangt nämlich die „Rückkehrbereitschaft der Einreisenden in ihr Heimatland", das heißt, die Menschen müssen irgendwann wieder in ihre Heimat zurück. In Ausnahmefällen können Visa für Deutschland auch länger ausgestellt werden, grundsätzlich geregelt ist das für diesen Fall aber bisher nicht. Eine humanitäre Katastrophe wie die Erdbeben in der Türkei und Syrien ist als Grund für eine Visaverlängerung aber nicht ausgeschlossen.
Ab wann gilt die "unbürokratische Hilfe"?
Einen genauen Zeitpunkt gibt es nicht. Seit Montag werden schon Termine für die Visa-Beantragung vergeben. Das geht in den Visa-Annahmezentren des Dienstleisters iData in der Türkei. Dafür brauchen die Antragsteller folgende Dokumente:
- Antragsformular
- gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
- Krankenversicherung
- Biometrisches Foto
- Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
- Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
- Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
- Verwandtschaftsnachweis
- Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
- Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge
Wer alle Unterlagen beisammen hat, kann auch ohne Termin zum Antragsannahmezentrum. Bei fehlenden Dokumenten, will das Auswärtige Amt sich mit den türkischen Behörden abstimmen. Dafür gibt es derzeit keine Sonderregelung.
Quellen: Brisant, AFP, Auswärtiges Amt, iData
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 15. Februar 2023 | 17:15 Uhr