Cannabis rauchen
Cannabis darf nun legal in den eigenen vier Wänden konsumiert werden, aber es gibt Regeln, die eingehalten werden müssen. Bildrechte: imago images / Westend61

Geruchsbelästigung Cannabis-Legalisierung: Das müssen Mieter nun beachten!

26. April 2024, 18:27 Uhr

Es wird wärmer - Zeit für einen gemütlichen Nachmittag auf dem Balkon. Doch eins könnte die Idylle stören: Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis legal, da kann es passieren, dass der Rauch vom Nachbarn auf den eigenen Balkon zieht. Als Mieter muss man sich nicht alles gefallen lassen - doch auch die "Verursacher" haben Rechte. Was gilt?

Cannabispflanzen: Wo darf man sie wachsen lassen?

Bis zu drei Pflanzen dürfen Erwachsene, die mindestens seit sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, zum Eigenbedarf in der Wohnung ziehen. Grundsätzlich können die Pflanzen überall stehen - in den Wohnräumen, auf dem Balkon oder im Garten.

Handelt es sich nicht um die eigenen vier Wände, sondern eine Mietwohnung, ist jedoch Vorsicht geboten: Die Wohnung darf durch die intensive Beleuchtung oder Bewässerung der Pflanzen nicht beschädigt werden. Geschieht es doch, haftet der Mieter.

Besondere Regeln gelten auch für Wohnungen, in denen Kinder und Jugendliche leben. Denn das Bundesministerium für Gesundheit schreibt vor, dass Pflanzen, Samen und das angebaute Cannabis vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und auch Dritte geschützt werden müssen. Zum Beispiel indem alles in Schränken abgeschlossen wird.

Eine Hanf-Pflanze von oben.
Die Pflanzen müssen für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahrt werden. Bildrechte: IMAGO / Pond5 Images

Kiffen in den eigenen vier Wänden: Nicht immer erlaubt!

Beim Rauchen von Cannabis in der eigenen Wohnung verhält es sich ähnlich wie beim Konsum von Zigaretten. In der Regel darf überall in der Wohnung und auch am offenen Fenster oder auf dem Balkon geraucht werden.

Der Vermieter kann das Rauchen nicht grundsätzlich im Mietvertrag verbieten, allerdings nach individueller Vereinbarung einschränken - etwa auf festgelegte Zeitfenster. Wer diese Vereinbarung nicht einhält, dem droht die Kündigung.

Wenn es durch den Rauch zu Schäden - wie verfärbten Wänden - kommt, haftet dafür der Mieter und muss gegebenenfalls nochmal neu streichen.

Erst wenn der Rauch aus der Wohnung ins Treppenhaus dringt oder über den Balkon zu den Nachbarn gelangt, kann er zum Problem werden - denn es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Um Geruchsbelästigungen vorzubeugen, können beispielsweise Lüftungs- oder Luftfilteranlagen installiert werden.

ILLUSTRATION - Eine Person zündet sich einen Joint an.
Gegen Geruchsbelästigung durch den Rauch können Lüftungs- und Luftfilteranlagen helfen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Rücksicht ist auch bei gemeinsam genutzten Freiflächen oder Spielplätzen, die zum Haus gehören, gefragt. Hier sollte auf die Hausordnung geachtet und mit dem Vermieter Rücksprache gehalten werden.

Diese Rechte haben Nachbarn, die sich durch den Geruch von Cannabis belästigt fühlen

Doch was tun, wenn Lüftungsanlagen nicht installiert werden und man sich von Cannabisgeruch ernsthaft beeinträchtigt fühlt? Dann kann man sich als Mieter zur Wehr setzen.

Zunächst sollten Gespräche mit den Verursachern und dem Vermieter geführt werden. Bleiben diese ohne Erfolg, kommt eine Mietminderung in Frage - das sollte allerdings vorab mit einem Anwalt geklärt werden.

Vor Gericht können außerdem bestimmte Zeitfenster erwirkt werden, in denen dann nicht mehr geraucht werden darf.

Bei besonders rücksichtslosem Verhalten können dem Verursacher auch härtere Konsequenzen drohen. Als letzte Konsequenz kann der Vermieter das Mietverhältnis sogar auflösen.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 24. April 2024 | 17:15 Uhr

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